Plätzchen mit Apfelmus

Diese Plätzchen punkten mit weniger Margarine und viel fruchtigem Apfelmus.
Haferplätzchen auf einem Backrost
Off

Zutaten:Besteck

  • 60 g Margarine
  • 70 g brauner Zucker
  • 1 kleines Ei
  • 150 g Apfelmark (oder Apfelmus ohne Zucker)
  • 150 g feine Haferflocken
  • 75 g Weizenmehl
  • 75 g Vollkorn-Weizenmehl
  • 1 gestrichener TL Backpulver
  • 1 Prise Salz
  • 75 g Rosinen
  • 75 g Walnüsse, gehackt

Tipp: Gewürze wie Zimt, Vanille, Ingwer, Nelken, Anis und Kardamom verleihen eine weihnachtliche Note.

Zubereitung:Topf

  1. Zwei Backbleche mit Backpapier auslegen.
  2. Margarine und Zucker cremig rühren, dann Ei und anschließend das Apfelmark einrühren.
  3. Mehl mit Backpulver gut vermischen, zusammen mit den übrigen Zutaten unterrühren.
  4. Circa 30 Teighäufchen mit Abstand auf die Bleche setzen und mit einem Löffel etwas in Form bringen
  5. Circa 20 Minuten bei 160 °C Umluft backen.
  6. Aus dem Backofen nehmen und auf einem Kuchenrost auskühlen lassen.

Guten Appetit!

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.