Arbeitshilfen zum P-Konto – Fachwissen und Beratungshinweise

Stand:
Informationen zum Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) für Fachleute.
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Bitte beachten Sie, dass der inhaltliche Stand der Arbeitshilfe überwiegend 12/2021 ist und insbesondere die Tabelle A-Z der Überarbeitung bedarf. Auch entsprechen die in den Texten genannten Pfändungsfreibeträge nicht dem aktuellen Stand, da diese jährlich zum Juli geändert werden

Mit Inkrafttreten des PKoFoG (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz) zum 1. Dezember 2021 gelten für weite Teile des Kontopfändungsschutzes geänderte Regelungen. Die Beratungs- und Bescheinigungspraxis begegnet dabei neuen Inhalten und Anforderungen, die schnell und sicher umgesetzt werden müssen. Hier soll die Arbeitshilfe P-Konto Unterstützung und Orientierung bieten.

Die beratungsbegleitenden Materialien sind in 4 Blöcke gegliedert und enthalten neben Erläuterungen zur Reform auch Mustervorlagen, die direkt im Browser ausgefüllt werden können. Zudem werden detaillierte Beratungsempfehlungen für die Beratungspraxis gegeben und mit Hintergrundwissen zu den einzelnen Regelungen unterlegt. Die Arbeitshilfe richtet sich an Beratungskräfte, die in der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung tätig sind und P-Konto-Bescheinigungen ausstellen.

Downloads (.pdf)

Arbeitshilfe P-Konto Deckblatt

Teil 1 – Das P-Konto nach der Reform

Arbeitshilfe P-Konto nach der Reform

Teil 2 – Mustervorlagen und Ausfüllhilfe

Teil 3 – Erhöhungsbeträge – Tatbestände A-Z

Tatbestände A-Z

Teil 4 – Gesetzestext und Hintergründe

Gesetzestext und Hintergründe

Geldscheine mit Schloss verriegelt

Das Pfändungsschutzkonto

Gesammelte Informationen sowie Beratung und Musterbriefe zum Thema P-Konto.

Gefördert durch

Logo Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.