Kurzantwort
- Händler sind laut Altölverordnung verpflichtet, die gleiche Menge Altöl kostenlos zurückzunehmen, die sie zuvor verkauft haben.
- Händler müssen durch gut sichtbare Hinweise auf die Altölrücknahme hinweisen.
- Ein Verstoß gegen die Rücknahmepflicht für Altöl kann formlos per E-Mail bei der zuständigen Abfallbehörde gemeldet werden.
Detaillierte Antwort
Es ist wichtig, dass Altöl ordnungsgemäß entsorgt wird. Händler sind daher nach der Altölverordnung verpflichtet, die gleiche Menge Altöl kostenlos zurückzunehmen, die sie zuvor verkauft haben. Ob das Altöl vorher woanders gekauft wurde oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Die Rücknahmepflicht gilt auch für Ölfilter.
Darüber hinaus sind die Händler verpflichtet, durch leicht erkennbare Hinweise auf die Altölrücknahme bzw. die entsprechende Annahmestelle aufmerksam zu machen. Hält sich ein Unternehmen nicht an die Vorschriften zur Rücknahme von Altöl, können Sie den Vorfall der zuständigen Abfallbehörde melden. Die Meldung kann formlos per E-Mail erfolgen. Beschreiben Sie in der Nachricht Ihre Erfahrungen, insbesondere, dass der Händler seiner Rücknahmepflicht nicht nachkommt oder diese nicht transparent macht. Die Behörde wird den Fall prüfen und, sofern ein Verstoß gegen die Altölverordnung vorliegt, entsprechende Schritte einleiten. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Händler ihre Verpflichtungen einhalten und zur korrekten Entsorgung beitragen.