Kurzantwort
- Es kommt leider häufig vor, dass Produkte wie Süßigkeiten und Kosmetika in unverhältnismäßig großen Verpackungen angeboten werden.
- Das derzeit gültige Verpackungsgesetz lässt solche übermäßig verpackten Produkte zu.
- Beschweren Sie sich über übermäßig große Verpackungen am besten direkt bei den Herstellern.
Detaillierte Antwort
Es kommt immer wieder vor, dass Produkte wie z. B. Süßigkeiten oder Kosmetika in unverhältnismäßig großen Verpackungen angeboten werden. Das derzeit gültige Verpackungsgesetz lässt solche übermäßig verpackten Produkte leider zu. Zwar sind Verpackungen, die mehr Inhalt vortäuschen, als in ihnen enthalten ist, laut Mess- und Eichgesetz verboten. Aber es gibt keine konkreten Vorgaben, was genau als "täuschend" gilt. Bereits im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes wurde darauf hingewiesen, dass diese Bestimmungen fehlen. Dieser Einwand wurde sowohl von Umweltverbänden als auch von anderen Stellen vorgebracht, aber vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt.
Wir setzen uns dafür ein, bei der nächsten Novelle des Verpackungsgesetzes eine Regelung zur Begrenzung übermäßiger Verpackungen einzubringen. Bis dahin besteht die Möglichkeit, dass Sie sich direkt bei den Herstellern darüber beschweren oder das Produkt zukünftig nicht mehr kaufen. Viele Unternehmen sind bereits mit einer Vielzahl solcher Rückmeldungen konfrontiert und passen ihre Verpackungen entsprechend an. Wenn Sie sich besonders engagieren wollen, können Sie das Thema auch bei Gesprächen mit Politikerinnen z. B. vor Wahlen ansprechen, um den Druck auf die Gesetzgebung zu erhöhen. Auch wir führen hierzu regelmäßig Gespräche mit Abgeordneten.