Kurzantwort
- Aufgrund der Gewährleistungspflicht sollten Sie sich bei Problemen in den ersten 2 Jahren an den Händler wenden, um Reparaturen oder Ersatz zu fordern.
- Die Verbraucherzentrale setzt sich gemeinsam mit anderen Organisationen dafür ein, das Recht auf Reparatur zu stärken und die Reparierbarkeit von Produkten zu verbessern.
- Defekte Drucker können in Repair-Cafés repariert werden, wobei die Erfolgsaussichten oft gering sind.
- Eine Entsorgung des Druckers ist über Wertstoffhöfe oder in großen Elektronikfachmärkten möglich.
Detaillierte Antwort
Wir verstehen Ihre Unzufriedenheit über den mangelnden technischen Support, die kurze Lebensdauer und die schlechte Reparierbarkeit von Produkten. Es ist leider immer noch gängige Praxis, dass Hersteller Produkte so konzipieren, dass sie entweder nicht lange halten oder schwer zu reparieren sind. Auch Zubehör kann jederzeit aus dem Sortiment genommen werden. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist dies nicht akzeptabel.
Das Problem, das Sie mit Ihrem Drucker haben, ist leider weit verbreitet. Viele Verbraucher:innen berichten von ähnlichen Erfahrungen, dass Drucker früher als erwartet ausfallen. Aufgrund der Gewährleistungspflicht sollten Sie sich bei Problemen in den ersten 2 Jahren an den Händler wenden, um Reparaturen oder Ersatz zu fordern. Leider greift eine Beweislastumkehr für Verbraucher:innen nur im ersten Jahr. Das heißt für Fälle nach einem Jahr: Wenn der Händler sich weigert, das Gerät zu reparieren oder zu ersetzen, müssen Sie beweisen, dass das Gerät von Anfang an mangelhaft war. Das ist natürlich schwierig.
Leider ist Ihr Drucker älter als 2 Jahre und nicht mehr in der Gewährleistungszeit. Sie können versuchen, den Drucker in einem Repair-Café reparieren zu lassen, auch wenn die Erfolgsaussichten oft gering sind. Alternativ können Sie das Gerät auf einem Wertstoffhof oder in großen Elektronikfachmärkten entsorgen. Beachten Sie dabei, dass der Handel die Rücknahme von Geräten über 25 cm Kantenlänge ablehnen kann. Eine Entsorgung über den Wertstoffhof ist hingegen unabhängig von der Größe des Geräts möglich.
Wir setzen uns gemeinsam mit anderen Organisationen im Rahmen der Interessengemeinschaft "Runder Tisch Reparatur" dafür ein, das Recht auf Reparatur zu stärken. Leider ist dieses Ziel noch nicht ganz erreicht, aber die EU hat mit dem Kreislaufwirtschaftspaket und den Ökodesign-Richtlinien einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht.
Besonders hervorzuheben ist die "Recht auf Reparatur"-Richtlinie, die bis zum Sommer 2026 ins deutsche Recht umgesetzt werden muss. Dieses Recht auf Reparatur gilt dann ausschließlich für Verbraucher:innen. Reparaturen müssen vom Hersteller zu einem "angemessenen Preis und innerhalb eines angemessenen Zeitraums" durchgeführt werden. Das sind für bestimmte Geräte bis zu 5–10 Jahre, typischerweise 7 Jahre bei Smartphones und bis zu 10 Jahre bei Haushaltsgeräten.
Auch an der Weiterentwicklung des Elektronikgerätegesetzes sind wir beteiligt, um Reparaturen zu erleichtern. Obwohl der Weg noch lang ist, kämpfen wir weiterhin für langlebigere und reparierbare Produkte.
Es ist hilfreich, wenn Sie sich direkt an den Hersteller wenden und ihm erklären, dass diese Mängel für Sie ein Grund sein können, in Zukunft auf den Kauf von Produkten dieser Marke zu verzichten.