Darf ein Online-Shop die Rücknahme eines Roller-Pfandakkus verweigern?

Stand:
In einem Online-Shop wollte ich eine neue Starterbatterie für meinen Motorroller kaufen. Dort wurde die Rückgabe des Pfandes meiner Altbatterie ausgeschlossen, wenn diese nicht zuvor bei diesem Shop gekauft wurde. Ist das mit den geltenden gesetzlichen Regelungen vereinbar?
Off

Kurzantwort

  • Ja, der Händler darf das so bestimmen.
  • Onlinehändler können Starterbatterien aufgrund der Gefahrstoffverordnung nicht per Post zurücknehmen und zahlen das Batteriepfand nur bei Vorlage eines Entsorgungsnachweises, wenn die Batterie bei ihnen gekauft wurde.
  • Händler müssen beim Verkauf von Fahrzeugbatterien 7,50 Euro Pfand erheben und erstatten es nur bei Rückgabe der Altbatterie an sie selbst; andere Händler sind nicht zur Erstattung verpflichtet.
  • Deshalb sollten Sie Batterien beim ursprünglichen Händler zurückgeben oder gezielt bei kundenfreundlichen Onlinehändlern einkaufen, die freiwillig "Fremdbatterien" zurücknehmen.

Detaillierte Antwort

Da der Onlinehandel gemäß der Gefahrstoffverordnung keine Starterbatterien per Post zurücknehmen kann, erstatten Onlinehändler das Pfand in der Regel nur für Batterien, die bei ihnen gekauft wurden. Dafür verlangen sie einen Entsorgungsnachweis. Batterien, die bei einem anderen Händler erworben wurden, sollten entsprechend auch bei diesem zurückgegeben werden und nicht bei dem Onlinehändler, bei dem eine neue Batterie gekauft wurde.

Dies ist nach § 10 Batteriegesetz zulässig: Danach sind Verkäufer verpflichtet, beim Verkauf einer neuen Fahrzeugbatterie ein Pfand von 7,50 Euro zu erheben, wenn der Käufer keine Altbatterie zurückgibt. Das Pfand wird erstattet, wenn der Käufer eine Altbatterie zurückgibt. Optional kann der Verkäufer eine Pfandmarke ausgeben und die Rückerstattung des Pfandes an die Rückgabe der Pfandmarke knüpfen. Gibt der Käufer die Altbatterie bei einer anderen Sammelstelle ab, muss diese auf Verlangen des Endnutzers eine Bestätigung ausstellen, dass die Batterie ohne Erstattung des Pfandes angenommen wurde. Die gesetzliche Verpflichtung für Händler beschränkt sich also darauf, das Pfand für Batterien zu erstatten, die sie selbst verkauft haben. Eine Annahme und Erstattung von fremden Batterien oder deren Entsorgungsnachweisen ist nicht vorgeschrieben.

Diese Regelung mag in der Praxis unbefriedigend erscheinen, insbesondere im Vergleich zu den einheitlicheren Pfandsystemen bei Flaschen. Eine mögliche Verbesserung dieser Vorgaben kann in einer zukünftigen Überarbeitung des Batteriegesetzes angestrebt werden, wobei gesetzliche Anpassungen oft langwierige Prozesse sind. Sie können Ihre alte Batterie beim ursprünglichen Händler zurückgeben oder alternativ bei Anbietern eine neue Batterie kaufen, die freiwillig kundenfreundlichere Rücknahmeregelungen anbieten. Es steht den Händlern frei, über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinauszugehen.

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