Strom von der Sonne: Solarbotschafter:innen gesucht

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Die aktuelle Kampagne nimmt die Sonne in den Fokus und möchte die vielfältigen Möglichkeiten der solaren Stromerzeugung aufzeigen.
Solarkampagne der Energieagentur Rhein-Sieg; von links: Petra Grebing, Thorsten Schmidt mit einem PV-Modul
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Die effiziente Nutzung von erneuerbaren Energieträgern leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung und trägt zum Gelingen der Energiewende bei. Die aktuelle Kampagne der Energieagentur Rhein-Sieg nimmt die Sonne in den Fokus und möchte gemeinsam mit dem Rhein-Sieg-Kreis, der Verbraucherzentrale NRW und Solarbotschafter:innen die vielfältigen Möglichkeiten der solaren Stromerzeugung aufzeigen.

„Viele Hausbesitzer:innen denken darüber nach, auf dem Hausdach den eigenen Strom zu erzeugen und diesen in großen Teilen im Haushalt selbst zu nutzen und zu speichern. Doch auch wenn kein eigenes Dach zur Verfügung steht, gibt es Möglichkeiten die Sonnenenergie einzufangen:  mit einem Stecker-Solargerät auf dem Balkon.“, so Petra Grebing, Energieexpertin der Verbraucherzentrale NRW.

Für die erstmalige Information veranstaltete die Kooperationspartner:innen im Juni 2021 ein Online-Seminar.  Dort erhielten die Teilnehmenden Basisinformationen zur Technik, aber auch zu Rahmenbedingungen und Nutzung rund um Solarstrom.
Wer bereits eine Photovoltaikanlage sein Eigen nennt, kann sich als Solarbotschafter:in bei der Energieagentur Rhein-Sieg melden. „Innovative Solarstromanlagen von Privathaushalten werden aktuell im Rahmen der Solarkampagne Rhein-Sieg als Referenz dargestellt und mit einem 100-Euro-Gutschein belohnt“, ergänzt Thorsten Schmidt.

Weitere Infos zur Solarkampagne unter www.solar-rsk.de oder www.energieagentur-rsk.de.

 

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.