"Meine Daten – alles OK im www I": Die eigenen Daten im Blick haben

Lernen Sie, wie über Tracking und Cookies Ihr Verhalten im Netz beobachtet wird, wie Ihre Kommunikation über Messenger-Dienste vertraulich erfolgt, wie Sie Datenspuren vermeiden und wie die Datenschutz-Grundverordnung Sie schützt.
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1. Lerneinheit: Datenschutzrecht – wichtige Begriffe

‚Tracking‘, … ‚IP-Adresse‘, … ‚Cookies‘… - Wenn man sich mit dem Thema Datenschutz beschäftigt, begegnet einem in der Politik, in den Medien und im Alltag ein regelrechter Begriffsdschungel. Hier ist es gar nicht so leicht, den Überblick zu behalten. Zur Lerneinheit


2. Lerneinheit: Der richtige Umgang mit Cookies

Wie funktionieren Cookies, welche unterschiedlichen Cookie-Typen gibt es und wie sollte man mit ihnen umgehen? In unserer zweiten Lerneinheit lernen Sie alles über Cookies! Zur Lerneinheit


3. Lerneinheit: Der digitale Nachlass

Was wissen Sie über den digitalen Nachlass? Wie betreiben Sie digitale Vorsorge? Zur Lerneinheit


4. Lerneinheit: Messenger-Dienste vergleichen

In dieser Lerneinheit wollen wir Sie für Unterschiede bei Messenger-Diensten sensibilisieren. Lernen Sie, worauf Sie achten müssen, wenn Sie vertrauliche Kommunikation über die so genannten Messenger betreiben möchten! Zur Lerneinheit

Computertastatur mit einem Fingerabdruck

Zum kompletten Selbstlernkurs: "Meine Daten – alles OK im www"

Mit unserem digitalen Selbstlernkurs wollen wir Sie dabei unterstützen, beim Thema Datenschutz im Internet selbstbewusst zu sein. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen startete am 14.02.2022 einen interaktiven Selbstlernkurs zum Thema. Die ersten vier Lerneinheiten finden Sie hier.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.