3. Lerneinheit: Der digitale Nachlass

Stand:
Was wissen Sie über den digitalen Nachlass? Wie betreiben Sie digitale Vorsorge?
Off

Wohl kaum jemand beschäftigt sich gerne mit den Themen schwere Krankheit oder Tod. Und wenn man sich damit beschäftigt, dann denkt man vermutlich an die gängigen Dinge, wie Sparguthaben, Aktien oder Immobilen. Auch beim Thema digitaler Nachlass ist es wichtig, dass Vorsorge getroffen wird. Hier sollte ich mir frühzeitig Gedanken machen, wer in diesem Fall Zugriff auf welche meiner Online-Dienste hat und ich muss wissen, ob zum Beispiel die Nutzungsbefugnis im Todesfall automatisch erlischt oder eine Kündigung erforderlich ist. 
Wir bieten Ihnen in dieser Lerneinheit die Möglichkeit, Ihr Wissen rund um die digitale Vorsorge und den digitalen Nachlass zu erweitern und den digitalen Nachlass auch direkt zu regeln! Dazu haben wir einige Aufgaben für Sie zusammengestellt:

Aufgaben:

Lerneinheit laden: Erst wenn Sie auf "Inhalt anzeigen" klicken, wird eine Verbindung zu H5P hergestellt und Daten werden dorthin übermittelt. Hier finden Sie dessen Hinweise zur Datenverarbeitung.

Computertastatur mit einem Fingerabdruck

Zum kompletten Selbstlernkurs: "Meine Daten – alles OK im www"

Mit unserem digitalen Selbstlernkurs wollen wir Sie dabei unterstützen, beim Thema Datenschutz im Internet selbstbewusst zu sein. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen startete am 14.02.2022 einen interaktiven Selbstlernkurs zum Thema. Die ersten vier Lerneinheiten finden Sie hier.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.