4. Lerneinheit: Messenger-Dienste vergleichen

Stand:
In dieser Lerneinheit wollen wir Sie für Unterschiede bei Messenger-Diensten sensibilisieren. Lernen Sie, worauf Sie achten müssen, wenn Sie vertrauliche Kommunikation über die so genannten Messenger betreiben möchten!
Off

Als Messenger bezeichnet man spezielle Apps zum Empfangen und Senden von Text-, Audio oder Video Nachrichten auf Ihrem Smartphone. Die meisten Messenger-Apps  sind für die gängigen Betriebssysteme (iOS, Android) verfügbar. Das Verfahren, das sich dahinter verbirgt, bezeichnet man als so genanntes Instant Messaging.

Instant Messaging

 

Als Instant Messaging (engl. sofortige Nachrichtenübermittlung) bezeichnet man eine Kommunikationsmethode, bei der zwei oder mehr Personen sich per Text-, Bild oder Audionachrichten unterhalten. Der Absender löst die Übermittlung an den Empfänger aus , die Nachricht soll möglichst direkt beim Empfänger ankommen. Die Übertragung erfolgt mit einem Computerprogramm auf dem Endgerät (z.B. Ihrem Smartphone sowie demjenigen der weiteren Person oder der weiteren Personen) über ein Netz wie das Internet oder direkt über einen  Server.

Zu den bekanntesten Messenger-Diensten gehören WhatsApp, Threema, Telegram, Skype, Signal oder der Facebook Messenger – ein paar dieser Messenger-Dienste kennen Sie vielleicht oder haben zumindest ihren Namen schon einmal gehört. Aber welche Messenger-Dienste verwenden Sie, um sich mit Freund:innen, Familie oder Kollg:innen zu unterhalten? Und wissen Sie, ob diese Apps vertrauenswürdig sind – was in Bezug auf unseren Selbstlernkurs vor Allem meint: achten die Betreiber dieser Messenger-Dienste hinreichend auf Ihren Datenschutz?!?

Aufgaben:

Lerneinheit laden: Erst wenn Sie auf "Inhalt anzeigen" klicken, wird eine Verbindung zu H5P hergestellt und Daten werden dorthin übermittelt. Hier finden Sie dessen Hinweise zur Datenverarbeitung.

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.