14 Tage Widerruf – das gilt auch für Jahresabos bei Partnerbörsen. Zwar dürfen die Anbieter einen Teil der Kosten kassieren, aber nicht zu viel. Hier können Sie berechnen, wie viel erlaubt ist.
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Verbraucherzentrale NRW
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Statt zum großen Glück führen Singlebörsen oft in die Irre und verursachen Ernüchterung, Enttäuschung und hohe Kosten. Denn in den komplizierten und oft kaum verständlichen Verträgen stecken einige Tücken – zum Beispiel höhere Preise nach einer günstigen Testphase. Das Partnervermittlungsunternehmen Parship hatte in der Vergangenheit von seinen Kunden vielfach mehrere hundert Euro anteilig für die Single-Suche verlangt, wenn Kunden einen Partnervermittlungsvertrag fristgerecht innerhalb von 14 Tagen widerrufen hatten.
Wer ein Hunderte Euro teures Abo schon nach wenigen Tagen wieder loswerden will, kommt zwar nicht unbedingt kostenlos aus der Sache raus. Derart hohe Zahlungen sind jedoch bei einem rechtzeitigen Adieu nicht zulässig. Mit unserem Online-Rechner können Sie hier prüfen, wie hoch eine Forderung sein darf:
Der Rechner kann nur zur Berechnung des Wertersatzes bei Jahresverträgen genutzt werden. Beim Widerruf von Verträgen mit kürzeren Laufzeiten können auch Wertersatzansprüche zu Gunsten des Unternehmens entstehen. Zur Berechnung siehe Hinweise in unserem Artikel zu dem Thema.
Wer seinen Vertrag fristgerecht widerruft, darf dafür nicht mit horrenden Summen zur Kasse gebeten werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil klargestellt (Az.: C- 641/19): Widerrufen Flirtwillige ihren Vertrag, kann eine Partnerbörse zeitanteilig zwar einen sogenannten "Wertersatz" verlangen – aber nur für die abgelaufenen Tage bis zum Widerruf. Das wird deutlich am folgenden Beispiel: Angenommen ein Single-Jahresabo von 400 Euro kostet pro Tag 1,10 Euro. Wird der Vertrag hierzu nach zehn Tagen widerrufen, darf ein Datingportal nur einen Wertersatz von circa 11 Euro für die anteilige Nutzung berechnen.
Weitere Tipps und rechtliche Infos zu Kostenfallen bei Online-Singlebörsen haben wir in diesem Artikel zusammengestellt.