Himmelslaternen: Verkauf erlaubt, anzünden verboten

Stand:
Himmelslaternen dürfen verkauft, aber nicht gezündet werden. Auf diese widersprüchliche Rechtslage müssen Händler nach unserer Ansicht beim Verkauf der Papierlampions ausdrücklich hinweisen.
Jemand lässt Himmelslaternen steigen

Himmelslaternen dürfen verkauft, aber nicht gezündet werden. Auf diese widersprüchliche Rechtslage müssen Händler nach unserer Ansicht beim Verkauf der Papierlampions ausdrücklich hinweisen. 

Off

Die Rechtslage ist für Käufer paradox: Himmelslaternen dürfen zwar in Deutschland verkauft und erworben werden. Sie dann aber entflammt gen Himmel steigen zu lassen, ist bundesweit - abgesehen von seltenen, behördlich genehmigten Ausnahmen - gesetzlich strikt verboten. Wir meinen, Händler sind verpflichtet, Verbraucher über Eigenschaften, Nutzungsbestimmungen und Risiken von Produkten zu informieren - also auch über das hier vorliegende Nutzungsverbot. Sieben Online-Händler, die dieser Informationspflicht nicht nachgekommen waren, wurden von uns daher abgemahnt.

Fünf der abgemahnten Firmen haben eine Unterlassungserklärung abgegeben. Zwei weitere haben nach Erhalt der Abmahnung mitgeteilt, sie hätten den Verkauf von Himmelslaternen komplett eingestellt. Unsere Überprüfung Ende 2020 hat ergeben, dass keins der von uns abgemahnten Unternehmen Himmelslaternen im Sortiment hat.

Lesen Sie dazu auch unsere Pressemeldung zum Thema.

Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.
Grafik mit Motiven

Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher:innen 2024 ändert

Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Umweltfragen: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen zahlreiche Neuerungen. Wir informieren Sie über die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2024.
Bild eines betrügerischen Briefs

Betrügerische Schreiben zu Lotto und Gewinnspielen per Post

Die Verbraucherzentralen warnen vor Mahnbriefen mit unberechtigten Forderungen verschiedener angeblicher Kanzleien. In den Schreiben werden die Empfänger:innen aufgefordert, Geld für einen Dienstleistungsvertrag zu bezahlen. Wir sagen Ihnen, wie Sie reagieren sollten.