"Grüne" Verpackungen: Nicht immer so nachhaltig wie man denkt

Stand:
Immer häufiger stößt man beim Kauf auf Verpackungen, die besonders umweltfreundlich erscheinen wollen. Einen wirklichen ökologischen Mehrwert garantiert dies jedoch nicht.
Off

Bio-Milch im vermeintlichen Pappkarton, ein veganes Getränk in einem Trinkpäckchen "leicht zu recyceln" oder Wurst in der Verbundverpackung mit "65 Prozent weniger Kunststoff": Mit solchen beispielhaften Aussagen sollen Verpackungen besonders umweltfreundlich erscheinen. Aber steckt dahinter tatsächlich ein ökologischer Mehrwert und wie werden die Aussagen verstanden? Ein Check von 33 Drogerieartikeln und 27 Lebensmittelprodukten im März 2021 sowie eine Begutachtung ausgewählter Beispiele mit Verbraucher:innen zeigten: Die Mehrzahl der betrachteten Produkte wurde von den potenziellen Käufer:innen aufgrund ihrer Aufmachung deutlich nachhaltiger bewertet als von den Fachleuten der Verbraucherzentrale. Hier einige Beispiele:

Fazit: Da es bei den Nachhaltigkeits-Aussagen zur Produktverpackung noch keine Standards gibt, sind Verbraucher:innen bei der Bewertung auf sich selbst gestellt. Dabei kommt es sowohl zu "Greenwashing"-Effekten als auch zu falscher Entsorgung.

Tipps, wie sich unnötiger Abfallärger beim Einkaufen und unterwegs vermeiden lässt, finden Sie hier.

Plastikfolie in Paiercontainer

Abfall und Recycling

Einweg oder Mehrweg, welcher Müll in welche Tonne? Wie man Abfall und Verpackungen richtig trennt, entsorgt oder am besten gleich vermeidet.

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.