- Der vzbv klagte gegen die Berliner Sparkasse wegen einseitiger Erhöhungen von Kontogebühren.
- Der BGH urteilt, dass die Erhöhungen der Berliner Sparkasse ohne aktive Zustimmung der Kund:innen nicht wirksam waren.
- Teilnehmer:innen der Klage können sich auf das Urteil berufen und zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern.
Berliner Sparkasse sollte Gebühren jetzt zurückzahlen
Der BGH stellt klar, dass Kund:innen Gebührenerhöhungen zustimmen müssen. Mit dem Urteil können Verbraucher:innen unzulässig verlangte Gebühren rückwirkend seit November 2017 geltend machen. Dafür müssen sie sich der Klage der Verbraucherzentrale angeschlossen haben. Der BGH schätzt Ansprüche aus der Zeit davor als verjährt ein.
Die Berliner Sparkasse sollte nun zügig aktiv werden und den an der Klage beteiligten Kund:innen die überhöhten Kontogebühren zurückzahlen. Die Kontogebühren wurden bis zur nachträglich eingeholten Zustimmung zu hoch abgerechnet. Dabei zog die Berliner Sparkasse je nach Kontomodell zum Beispiel monatlich 3 Euro zu viel ein.
Verbraucherzentrale unterstützt Verbraucher:innen
Für Verbraucher:innen, die sich der Musterklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten, steht auf sammelklagen.de/berlinersparkasse ein Musterbrief bereit. Mit ihm können sie unzulässig verlangte Kontogebühren von der Berliner Sparkasse zurückverlangen.
Betroffene Verbraucher:innen können sich an das Infotelefon der Verbraucherzentrale Berlin zur Musterfeststellungsklage wenden:
- Telefonnummer Infotelefon: 030/214 85 190
- Erreichbarkeit des Infotelefons: Montag bis Donnerstag von 14.30 Uhr bis 16 Uhr
Hintergrund: Zustimmungsfiktion
Wenn ein Geldinstitut in Deutschland Gebühren einführt oder anhebt, müssen die Kund:innen zustimmen. Das hatte der BGH bereits im Jahr 2021 mit dem Postbank-Urteil entschieden. Das Gericht sah ohne eine aktive Zustimmung hier eine unangemessene Benachteiligung von Verbraucher:innen.
Die Berliner Sparkasse hatte in den Jahren vor dem Postbank-Urteil einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt. Sie stellte zum Beispiel Ende 2016 das „Girokonto Comfort“ auf „Giro Pauschal“ um und erhöhte die monatliche Gebühr einseitig um drei Euro. Stillschweigen zur angekündigten Gebührenerhöhung wurde als Zustimmung gewertet (Zustimmungsfiktion). Nach dem Postbank-Urteil lehnte es die Berliner Sparkasse ab, Geld an betroffene Verbraucher:innen zurückzuzahlen. Deshalb hatte der vbzv eine Musterfeststellungsklage eingereicht. Rund 1.200 Verbraucher:innen haben sich der Klage angeschlossen.