Untersuchung zu Gaspreisen: Erhöhung nicht einfach hinnehmen

Stand:
Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale NRW zeigt: Zumindest unter den Grundversorgern in den 20 größten Städten des Landes gibt es viele, bei denen zuletzt eigentlich Spielraum für Preissenkungen entstanden sein muss.
Gasflamme eines Gasherds
Off

Die kommende CO2-Bepreisung könnte zum Jahreswechsel neue Gaspreiserhöhungen nach sich ziehen. Rund 0,6 Cent pro Kilowattstunde sollen ab 2021 als sogenannte CO2-Abgabe anfallen. Doch eine Untersuchung der Verbraucherzentrale NRW bei 20 Grundversorgern zeigt: Zumindest darunter gibt es viele, bei denen zuletzt eigentlich Spielraum für Preissenkungen entstanden sein muss. Denn seit etwa zwei Jahren sinken die Beschaffungskosten der Versorger für Gas – dennoch bleiben die Kundenpreise unverändert oder sind gestiegen. Dies ist nicht einfach auf Erhöhungen bei Netzentgelten oder anderen Posten zurückführen, die die Unternehmen nicht beeinflussen können.

Verbraucher:innen sollten deshalb Preiserhöhungen, die allein auf die neue CO2-Abgabe verweisen, nicht einfach hinnehmen. Vielmehr sollte man in solchen Fällen einen Anbieterwechsel prüfen – vor allem, da mit Eingang einer Preiserhöhungs-Ankündigung ein Sonderkündigungsrecht besteht. Hilfreich sind dazu unsere Tipps und Hilfestellungen für die Suche nach einem neuen Tarif.

Die Untersuchung können Sie als pdf-Datei hier herunterladen.

Mehr zur Untersuchung und unserer Bewertung aktueller Preiserhöhungen finden Sie in unserer Pressemitteilung zum Thema.

Energieberatung

Sie haben Fragen rund um das Thema Energie? Wir beraten Sie unabhängig!

Egal, ob Energiesparen, Heizungstausch, Erneuerbare wie PV, Haussanierung oder Förderung – für jede Problemstellung bieten wir Ihnen eine Energieberatung an.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Geldscheine liegen auf einem Stromzähler

Sammelklage gegen ExtraEnergie GmbH

Die ExtraEnergie GmbH hat im Sommer 2022 ihre Preise für Strom und Gas massiv erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und greift mit einer Musterfeststellungsklage diese und weitere Preisanpassungen an. Betroffene Verbraucher:innen sollen so Erstattungen erhalten.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.