Untersuchung zu Gaspreisen: Erhöhung nicht einfach hinnehmen

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Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale NRW zeigt: Zumindest unter den Grundversorgern in den 20 größten Städten des Landes gibt es viele, bei denen zuletzt eigentlich Spielraum für Preissenkungen entstanden sein muss.
Gasflamme eines Gasherds
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Die kommende CO2-Bepreisung könnte zum Jahreswechsel neue Gaspreiserhöhungen nach sich ziehen. Rund 0,6 Cent pro Kilowattstunde sollen ab 2021 als sogenannte CO2-Abgabe anfallen. Doch eine Untersuchung der Verbraucherzentrale NRW bei 20 Grundversorgern zeigt: Zumindest darunter gibt es viele, bei denen zuletzt eigentlich Spielraum für Preissenkungen entstanden sein muss. Denn seit etwa zwei Jahren sinken die Beschaffungskosten der Versorger für Gas – dennoch bleiben die Kundenpreise unverändert oder sind gestiegen. Dies ist nicht einfach auf Erhöhungen bei Netzentgelten oder anderen Posten zurückführen, die die Unternehmen nicht beeinflussen können.

Verbraucher:innen sollten deshalb Preiserhöhungen, die allein auf die neue CO2-Abgabe verweisen, nicht einfach hinnehmen. Vielmehr sollte man in solchen Fällen einen Anbieterwechsel prüfen – vor allem, da mit Eingang einer Preiserhöhungs-Ankündigung ein Sonderkündigungsrecht besteht. Hilfreich sind dazu unsere Tipps und Hilfestellungen für die Suche nach einem neuen Tarif.

Die Untersuchung können Sie als pdf-Datei hier herunterladen.

Mehr zur Untersuchung und unserer Bewertung aktueller Preiserhöhungen finden Sie in unserer Pressemitteilung zum Thema.

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