Gas: Verbraucherzentrale sieht Spielräume für Preissenkung

Pressemitteilung vom
Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale NRW zeigt: Zumindest unter den Grundversorgern in den 20 größten Städten des Landes gibt es viele, bei denen zuletzt eigentlich Spielraum für Preissenkungen entstanden sein muss.
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Die kommende CO2-Bepreisung könnte zum Jahreswechsel neue Gaspreiserhöhungen nach sich ziehen. Rund 0,6 Cent pro Kilowattstunde sollen ab 2021 als sogenannte CO2-Abgabe anfallen. Doch eine Untersuchung der Verbraucherzentrale NRW zeigt: Zumindest unter den Grundversorgern in den 20 größten Städten des Landes gibt es viele, bei denen zuletzt eigentlich Spielraum für Preissenkungen entstanden sein muss. Denn: „Die Beschaffungskosten für Gas sind seit gut zwei Jahren im Sinkflug. Eine Kilowattstunde kostet die Versorger heute im Schnitt rund einen Cent weniger als im Sommer 2018“, berichtet Udo Sieverding, Leiter des Bereichs Energie bei der Verbraucherzentrale NRW. „Trotzdem sind die Kundenpreise unverändert und in manchen Städten sogar gestiegen. Und das liegt keineswegs nur an Netzentgelten, Abgaben, Steuern oder anderen Preisbestandteilen, die die Firmen nicht beeinflussen können“, betont der Experte. „Verbraucher sollten es deshalb nicht einfach verständnisvoll hinnehmen, wenn ihr Versorger jetzt den Preis allein mit Verweis auf die CO2-Abgabe weiter erhöht.“ 

Kunden sollen Wechsel prüfen, wenn Versorger erhöhen

Stattdessen rät die Verbraucherzentrale NRW allen Gas-Kunden, denen eine Preiserhöhung angekündigt wird, einen Anbieterwechsel zu prüfen. Das dazu nötige Sonderkündigungsrecht haben sie, sobald die Ankündigung eingeht, wie Sieverding betont. Tipps und Hilfestellungen für die Suche nach einem neuen Tarif gibt die Verbraucherzentrale online unter www.verbraucherzentrale.nrw/energievertraege.

Untersuchung schaut auf beeinflussbare Kosten

Ihre Aussagen zum Preisspielraum stützen die Verbraucherschützer auf ihre aktuelle Untersuchung der Gas-Grundversorgungspreise in den 20 einwohnerstärksten Städten Nordrhein-Westfalens. Betrachtet wurde dabei die sogenannte Unternehmensspanne. Das ist der Preisbestandteil, den die Unternehmen selbst beeinflussen können. Um diese zu ermitteln, werden alle Steuern, die Konzessionsabgabe und die Netzentgelte einschließlich der Kosten für den Messstellenbetrieb und die Messung abgezogen. Übrig bleibt ein Block für Beschaffung, Vertrieb und Marge. Und dieser Block ist trotz der gesunkenen Beschaffungspreise in den vergangenen zwei Jahren bei der Mehrheit der Unternehmen größer geworden – nur bei sechs Firmen wurde er kleiner oder blieb nahezu unverändert.

Grafik: Durchschnittliche Unternehmensspannen in der Gas-Grundversorgung

„Wir müssen von gewachsenen Margen ausgehen“

„Wenn der Hauptbestandteil der Unternehmensspanne, die Beschaffungskosten, über mehrere Jahre schrumpft und sich nun sogar halbiert hat, müsste sich das mittelfristig auch in der Unternehmensspanne niederschlagen“, sagt Sieverding. Andere Entwicklungen wie die Inflation oder steigende Vertriebskosten könnten dem nicht so massiv entgegenwirken, dass sogar der bei der Mehrheit der Unternehmen beobachtete Anstieg gerechtfertigt sei. „Wir müssen deshalb bei vielen Unternehmen von gewachsenen Margen ausgehen. Die Kunden sollten sich das nicht gefallen lassen und auch aus diesem Grund eine weitere Erhöhung nicht ohne Prüfung alternativer Anbieter hinnehmen.“ 

Einen Überblick über die Unternehmensspannen der Gas-Grundversorger in den 20 einwohnerstärksten Städten NRWs seit dem Jahr 2017 gibt es unter 
www.verbraucherzentrale.nrw/gaspreise2020

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