Urteile gegen Vodafone: Schadensersatz für Mietgeräte zu hoch

Stand:
Zwei Gerichte haben Vertragsklauseln von Vodafone und Vodafone Kabel Deutschland gekippt. Kund:innen sollten den Neupreis für gemietete Geräte zahlen, wenn sie sie nach Vertragsende nicht zurückgegeben hatten. Beide Urteile sind rechtskräftig.
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus
Off

Bis zu 250 Euro Schadenersatz verlangten Vodafone und Vodafone Kabel Deutschland in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wenn Kund:innen gemietete Router nicht nach Vertragsende zurückgegeben hatten. Die Pauschale sei zu hoch, urteilte sowohl das Landgericht Düsseldorf (Az. 12 O 83/20) als auch das Landgericht München I (Az. 12 O 7213/20) Anfang 2021.

Die Urteile bestätigen unsere Auffassung, dass Vodafone zu hohe Geldbeträge von ehemaligen Kund:innen verlangt hat. Als Richtwert für den Schaden sei nicht der Neupreis, sondern der Preis eines Gebrauchtgeräts maßgeblich, befanden die Gerichte. Wer ein jahrelang benutztes Miet- oder Leihgerät nicht zurück gibt, könne nun nicht mehr pauschal zur Zahlung des Neupreises verpflichtet werden.

Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf gegen die Vodafone GmbH und das Urteil des Landgerichts München gegen die Vodafone Kabel Deutschland GmbH sind rechtskräftig. Sollten Sie sich aktuell mit Vodafone in einem Streit über Schadensersatz für nicht zurückgegebene Leih- oder Mietgeräte befinden, können Sie auf die Urteile verweisen. Unterstützung erhalten Sie auf Wunsch auch von den Rechtsfachleuten der Verbraucherzentrale NRW.

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.