Urteile gegen Vodafone: Schadensersatz für Mietgeräte zu hoch

Stand:
Zwei Gerichte haben Vertragsklauseln von Vodafone und Vodafone Kabel Deutschland gekippt. Kund:innen sollten den Neupreis für gemietete Geräte zahlen, wenn sie sie nach Vertragsende nicht zurückgegeben hatten. Beide Urteile sind rechtskräftig.
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus
Off

Bis zu 250 Euro Schadenersatz verlangten Vodafone und Vodafone Kabel Deutschland in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wenn Kund:innen gemietete Router nicht nach Vertragsende zurückgegeben hatten. Die Pauschale sei zu hoch, urteilte sowohl das Landgericht Düsseldorf (Az. 12 O 83/20) als auch das Landgericht München I (Az. 12 O 7213/20) Anfang 2021.

Die Urteile bestätigen unsere Auffassung, dass Vodafone zu hohe Geldbeträge von ehemaligen Kund:innen verlangt hat. Als Richtwert für den Schaden sei nicht der Neupreis, sondern der Preis eines Gebrauchtgeräts maßgeblich, befanden die Gerichte. Wer ein jahrelang benutztes Miet- oder Leihgerät nicht zurück gibt, könne nun nicht mehr pauschal zur Zahlung des Neupreises verpflichtet werden.

Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf gegen die Vodafone GmbH und das Urteil des Landgerichts München gegen die Vodafone Kabel Deutschland GmbH sind rechtskräftig. Sollten Sie sich aktuell mit Vodafone in einem Streit über Schadensersatz für nicht zurückgegebene Leih- oder Mietgeräte befinden, können Sie auf die Urteile verweisen. Unterstützung erhalten Sie auf Wunsch auch von den Rechtsfachleuten der Verbraucherzentrale NRW.

Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Hintergrund: 2023 erhöhte das Unternehmen bei laufenden Verträgen für Internet und Festnetzanschluss einseitig die Preise. Jetzt ist das Klageregister eröffnet und Sie können sich eintragen.
Telefonberatung in Nordrhein-Westfalen

So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.