winsim und smartmobil müssen "Roam like at home" von Anfang an anbieten

Stand:
Das Landgericht Frankfurt/Main hat der Drillisch Online AG per einstweiliger Verfügung untersagt, bei Vertragsschluss die EU-Regeln "Roam like at home" zu verwehren.
Eine Frau liegt im weißen Sand eines Strandes, Wellen unscharf im Hintergrund. In der Hand hält sie ein Smartphone mit der EU-Flagge auf dem Display.
"Roam like at home" heißt es seit dem 15. Juni 2017 für EU-Bürger in jedem EU-Mitgliedsland.

Das Wichtigte in Kürze

  • Dank "Roam like at home" sollen Mobilfunknutzer ihre Tarife in allen EU-Ländern so nutzen können wie zu Hause.
  • Mobilfunktarife bei winsim und smartmobil sahen bei Vertagsschluss andere Regeln vor, die der Kunde zunächst nicht abwählen konnte.
  • Das Landgericht Frankfurt am Main hat nun eine einstweilige Verfügung gegen die Drillisch Online AG bestätigt.
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Unter den Marken winsim und smartmobil hat die Drillisch Online AG Mobilfunktarife vertrieben, in denen ein "Europa-Paket" voreingestellt war. Bei Vertragsschluss konnte es nicht abgewählt werden. Für Kunden hatte das den Nachteil, dass sie zunächst nicht von den Roaming-Regeln der EU profitieren konnten. Die besagen seit dem 15. Juni 2017, dass die Nutzung von Handy, Smartphone und Tablet in jedem EU-Ausland so möglich sein soll, wie zu Hause – "Roam like at home".

Das Europa-Paket von winsim und smartmobil beinhaltete zwar auch ein gesondertes Datenvolumen fürs Ausland, das allerdings deutlich geringer ausfiel als das normale Datenvolumen des Vertrages. Das höhere Grund-Datenvolumen sollte im Ausland hingegen nicht genutzt werden können. Nach Verbrauch des Datenvolumens im Europa-Paket war eine Internetverbindung nur dann möglich, wenn Kunden für zusätzliche Kosten Datenvolumen hinzu buchten.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat der Drillisch Online AG dieses Vorgehen (Az.: 2-06 O 263/17) per einstweiliger Verfügung untersagt. In dem noch nicht rechtskräftigen Urteil folgt das Gericht der Auffassung der Verbraucherzentrale NRW, wonach Verbrauchern bei Vertragsschluss der EU-regulierte Tarif ("Roam like at home") angeboten werden muss.

Dementsprechend wird bei smartmobil und winsim der EU-regulierte Tarif nun angeboten. Bestandskunden, die bereits einen Mobilfunkvertrag mit der Drillisch Online AG eingegangen sind, können in ihrem Kundenportal ihre Einstellungen prüfen und gegebenenfalls in den regulierten EU-Tarif ("Roam like at home") wechseln.

Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 20.09.2017 (2-06 O 263/17)

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