1N Telecom: So wehren Sie sich gegen Schadenersatz-Forderungen

Stand:
Seit Mitte August melden sich vermehrt Verbraucher:innen, die von der 1N Telecom ein Schreiben mit dem Betreff Anbieterwechselauftrag erhalten haben. Mit unserem Mustertext können Sie sich wehren.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit unterschiedlichen Briefen irritiert 1N Telecom aus Düsseldorf zahlreiche Verbraucher:innen.
  • Entweder fordert der Anbieter auf, ein Portierungsauftrag anzustoßen oder fordert Schadenersatz, weil keine Portierung beauftragt wurde.
  • Wenn Sie nicht bewusst einen Vertrag über einen neuen Telefonanschluss bei 1N Telecom geschlossen haben, sollten Sie auf die Post des Anbieters antworten!
On

Anbieterwechselauftrag ohne vorherigen Kontakt

Mit Briefen von 1N Telecom wenden sich Betroffene an unsere Beratungsstellen. Der Telefonanbieter fordert dazu auf, den bisherigen Anschluss zu kündigen und einen Portierungsauftrag zu erteilen. Dabei haben die Verbraucher:innen nie bewusst einen Vertrag mit 1N Telecom abgeschlossen. Wer den Brief ignoriert, bekommt oft ein paar Wochen später erneut Post.

Brief der 1N Telecom mit Logo 1N oben rechts, Betreff: Anbieterwechselauftrag, Vertragsnr. geschwärzt

Schadenersatzforderungen

Im zweiten Brief teilt 1N Telecom mit, den Vertrag angeblich vorzeitig beenden zu müssen. Dafür verlangt das Unternehmen Schadenersatz in dreistelliger Höhe. Begründung: Die Verbraucher:innen hätten die Einrichtung des Anschlusses verhindert, indem sie ihren bisherigen Vertrag nicht gekündigt und den Portierungsauftrag zur Rufnummernmitnahme nicht gestellt hätten. Die Forderung lässt 1N Telecom erfahrungsgemäß auch von Inkassodiensten eintreiben, wenn Betroffene nicht zahlen.

Wenn Sie keinen wirksamen Vertrag mit 1N Telecom geschlossen haben, müssen Sie auch keinen Schadenersatz leisten. So eine Forderung kann nur in einzelnen Fällen berechtigt sein – zum Beispiel, wenn Sie tatsächlich einen Vertrag geschlossen und die Portierung Ihres Anschlusses zu 1N Telecom zurückgenommen haben, ohne den Vertragsschluss wirksam rückgängig gemacht zu haben. In so einem Fall sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, zum Beispiel von den Rechtsfachleuten der Verbraucherzentrale NRW.

Wie soll ich auf Briefe von 1N Telecom reagieren?

Ignorieren Sie die Briefe nicht einfach! Wenn Sie ein Schreiben für einen Anbieterwechsel oder eine Schadenersatzforderung erhalten haben, ohne bewusst einen Vertrag geschlossen zu haben, bestreiten Sie den Vertragsschluss und fordern Sie 1N Telecom auf, Ihnen einen Nachweis zu schicken. Ergänzend sollten Sie hilfsweise widerrufen und rein vorsorglich den angeblich geschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung und Irrtums anfechten.

Sie können folgenden Text als Briefvorlage an 1N Telecom verwenden. Schicken Sie den Brief zu Beweiszwecken als Einschreiben (Einwurf).

1N Telecom GmbH
Kundenservice
Prinzenallee 7
40549 Düsseldorf

Betreff: Angeblicher Anbieterwechselauftrag - Vertragsnummer …

Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben vom ... (Datum eintragen) teilen Sie mir mit, dass ich meinem bisherigen Anbieter eine Kündigung für den bisherigen Vertrag und den Auftrag für die Portierung meiner Rufnummer erteilen soll. Dies sei erforderlich, damit Sie meine Rufnummer in Ihrem Netz aktivieren und meinen Anschluss übernehmen können. Damit unterstellen Sie, dass zwischen mir und Ihnen eine vertragliche Grundlage bestehe.

Ich bin überzeugt davon, keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen zu haben. Einem Anbieterwechsel habe ich ebenfalls nicht zugestimmt. Weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll.

Zudem fordere ich von Ihnen einen Nachweis darüber, wie Sie mich über die gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz- bzw. Außergeschäftsraumvertrag belehrt und informiert haben. Sofern ich telefonisch einen Vertrag geschlossen haben soll, senden Sie mir auch meine Genehmigung der Vertragszusammenfassung zu.

Rein vorsorglich fechte ich den angeblich geschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung und Irrtums an. Vorsorglich widerrufe ich den Vertrag nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge bzw. Außergeschäftsraumverträge und kündige ihn vorsorglich außerordentlich aus wichtigem Grund, hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Termin.

Ihre Rückäußerung und die Übersendung der entsprechenden Unterlagen erwarte/n ich/wir bis zum ... (konkretes Datum einsetzen – ca. zwei Wochen nach Versand)

Mit freundlichen Grüßen

Falls Briefe von 1N Telecom an Ihre Kinder unter 18 Jahren adressiert sein sollten, können Sie als Erziehungsberechtigte folgendes schreiben:

1N Telecom GmbH
Kundenservice
Prinzenallee 7
40549 Düsseldorf

Betreff: Angeblicher Anbieterwechsel - Vertragsnummer …

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie schreiben, mein Kind … (Name einsetzen) hätte mit Ihnen einen Vertrag geschlossen. Wir bestreiten, dass ein solcher Vertrag geschlossen wurde. Ein solcher Vertrag bedarf im Übrigen gemäß § 108 I BGB entweder meiner Einwilligung oder meiner Genehmigung. Da ich diese nicht erteilt habe und auch nachträglich nicht erteile, liegt kein wirksamer Vertragsschluss vor.

Mit freundlichen Grüßen

Warum soll ich überhaupt reagieren?

Grundsätzlich muss niemand auf eine unberechtigte Forderung reagieren. 1N Telecom muss die Forderungen im Zweifel gerichtlich durchsetzen. Dabei trägt sie die Darlegungs- und Beweislast und muss den Vertragsschluss nachweisen. Falls tatsächlich kein Vertrag geschlossen wurde, wird der Nachweis nicht gelingen und die Klage abgewiesen. Falls allerdings aus irgendeinem Grund ein Vertrag vorliegt, würde 1N Telecom Erfolg haben. Daher ist es sinnvoll, bereits im Vorfeld den Vertragsschluss zu bestreiten und einen Nachweis zu verlangen.

Zudem beauftragt 1N Telecom nach unserer Erfahrung auch Inkassobüros, um das angeblich offene Geld einzutreiben, wenn man nicht reagiert. Der nächste Schritt kann ein gerichtliches Mahnverfahren sein. Dabei wird nicht geprüft, ob ein Anspruch berechtigt ist – sobald ein vollstreckbarer Titel vorliegt, kommt der Gerichtsvollzieher. Zwar kann dem Mahnbescheid widersprochen werden. Allerdings ist es ratsam, schon im Vorfeld zu handeln und es gar nicht so weit kommen zu lassen.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.