Verpackungsärger: Warum so viel Müll?

Stand:
Bei etlichen Produkten fällt viel Müll an. Wir haben Beispiele gesammelt und Hersteller nach den Gründen gefragt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • "Da passt viel mehr rein": Manche Verpackung wirkt viel größer, als sie eigentlich sein müsste.
  • In einer Verbraucheraktion haben wir Beispiele gesammelt und Hersteller zur Stellungnahme aufgefordert.
  • Ein paar von ihnen haben ihre Verpackungsgestaltung daraufhin geändert.
Off

Es sind die Bio-Gurke in Plastikfolie oder die opulent verpackte Pflegecreme – Anlässe für Verpackungsärger. Die politischen Ziele, Verpackungsmüll zu reduzieren, werden bislang verfehlt. 2009 betrug das Aufkommen pro Kopf in Deutschland knapp 184 kg. Im Jahr 2021 lag es bei 236,7 kg – eine Steigerung von über 28 Prozent! Knapp die Hälfte (44,6%) fallen direkt bei Endverbrauchern an. Dabei kann jeder etwas dagegen tun mit abfallarmen Alternativen.

Europaweit ist Deutschland Spitzenreiter beim Verbrauch von Verpackungen. Der EU-Durchschnitt liegt bei 189 kg pro Kopf. Länder wie Belgien und Österreich liegen deutlich unter 200 kg pro Kopf und auch unter dem EU-Durchschnitt.

Immer wieder erreichen die Verbraucherzentrale Beschwerden über zu viel und unnötigen Verpackungsaufwand. 2016 wollten wir ein Zeichen gegen den Verpackungsmüll setzen und Hersteller fragen, warum sie die jeweiligen Verpackungen einsetzen. Dazu haben wir von Verbrauchern viele Beispiele erhalten. Die Auswertung und Stellungnahmen der Hersteller (sofern wir welche erhalten haben) finden Sie im PDF-Dokument rechts neben diesem Text.

Auswertung der Aktion "Verpackungsärger":

ProduktbereicheAnzahl Beschwerden zu VerpackungenAnzahl Stellungnahmen der Anbieter erbetenAnzahl Rückantworten der Anbieter
insgesamt1226658
Lebensmittel733226
Kosmetika/
Hygieneprodukte
191412
Sonstige966
Wasch- und Reinigungsmittel855
Medikamente755
Tiernahrung644

Kriteri­en für die Produktauswahl: Häufigkeit der Verbraucherbeschwerden und Produkte, bei denen die Verpackungsmengen besonders groß im Verhältnis zum Inhalt waren. Außerdem sollte das gesamte Spektrum der Verpackungsbeschwerden abgebildet werden.

Wir wählten 66 Ver­packungen aus, konfrontierten Ende August die ent­sprechenden Hersteller/Abfüller mit den konkre­ten Beschwerden der Verbraucher und baten um Stellungnahme. Insbesondere dazu, ob und in welcher Weise die jeweilige Verpa­ckung dem in § 1 (1) VerpackV genann­ten Ziel, Verpackungs­abfälle in erster Linie zu vermeiden, entspricht.

Ergebnis: 58 der angeschriebenen Unternehmen (entspricht 88 Prozent) haben uns bis Anfang November geantwortet. Dies war ein erfreulich hoher Rücklauf. Fünf An­bieter haben inzwischen die bemängelte Verpackung reduziert. Vier weitere nahmen die Anfrage zum Anlass, das Verpackungsdesign zu prüfen.

Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.