Pauschalreisen: Merkmale und Vorteile

Stand:
Bei einer Pauschalreise handelt es sich um ein "Paket" aus mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen. Dabei müssen diese von einem
Veranstalter angeboten werden, z.B. Busfahrt und Hotel oder Flug und Wohnmobil.
Hotel mit Pool

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei Pauschalreisen hat man bei Streitigkeiten mit dem Reiseveranstalter einen einzigen Ansprechpartner für unterschiedliche Leistungen.
  • In der Regel gilt bei Pauschalreisen deutsches Recht.
  • Bei Pauschalreisen hat man bei einer Insolvenz des Veranstalters bessere Chancen, sein Geld zurückzubekommen
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Buchen Sie eine Pauschalreise, schließen Sie einen Vertrag mit einem Reiseveranstalter ab. Verläuft die Reise nicht wie vereinbart, haben Sie Ansprüche gegen den Reiseveranstalter. Dies hat den Vorteil, dass Sie in der Regel einen inländischen Vertragspartner haben, den Sie an seinem Firmensitz verklagen können, wobei deutsches Recht zur Anwendung kommt. Außerdem ist der Reiseveranstalter zu einer Insolvenzabsicherung verpflichtet, die Ihnen garantiert, dass Ihnen vor Reiseantritt geleistete Zahlungen erstattet werden. Der Reiseveranstalter muss diese durch den so genannten Sicherungsschein nachweisen. Zudem werden Sie zurückbefördert, falls sich die Insolvenz während der Reise ereignet.

Buchen sie dagegen einzelne touristische Leistungen direkt beim Anbieter über einen Vermittler, eine Online-Plattform oder ein stationäres Reisebüro, schließen Sie Verträge mit denjenigen ab, die die Leistungen erbringen, etwa mit einer Fluggesellschaft oder einem Hotel. Diese haften dann auch, wenn sie die Leistungen nicht wie vereinbart erbringen können. Kommt es zum Streit, muss zunächst geprüft werden, ob ein deutscher Gerichtsstand und die Anwendbarkeit deutschen Rechts in Betracht kommt. Für einzeln gebuchte Unterkünfte kommt z.B. das Recht des Staates zur Anwendung, in dem das Hotel oder das Ferienhaus liegt. Ein wichtiger Unterschied zur Pauschalreise: Eine gesetzliche vorgeschriebene Insolvenzabsicherung besteht nicht bei Zahlungen an eine Fluggesellschaft und an ein Hotel.

Nur Vermittler oder doch Pauschalreiseveranstalter?

Auch wenn ein Unternehmer, bei dem Sie zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen (z.B. Flug und Hotel für dieselbe Reise) buchen, angibt, er sei lediglich Vermittler dieser Leistungen, kann er dennoch Veranstalter sein. Wenn zusätzlich eine der drei folgenden Voraussetzungen vorliegt, haben Sie tatsächlich eine Pauschalreise gebucht – auch wenn der Anbieter etwas anderes behauptet.

  1. Derselbe Buchungsvorgang in einer Vertriebsstelle
    Es handelt sich um eine Pauschalreise, wenn Sie die verschiedenen Reiseleistungen in einer einzigen Vertriebsstelle des Unternehmens auswählen, bevor Sie sich zur Zahlung verpflichten, das heißt zahlungspflichtig buchen. Das kann direkt im Reisebüro, auf der Internetseite oder per Telefon passieren. Wenn Sie nur ein Beratungsgespräch führen und später einzelne Leistungen getrennt buchen bzw. bezahlen, handelt es sich nicht um eine Pauschalreise.

    Der Vermittler wird nicht zum Veranstalter, wenn Sie zwar zwei verschiedene Reiseleistungen in einer einzigen Vertriebsstelle auswählen und buchen, aber getrennt bezahlen. Er wird auch dann nicht zum Veranstalter, wenn Sie die Leistungen getrennt auswählen und sich getrennt zur Zahlung verpflichten (beispielsweise zwei Rechnungen bekommen), aber den Reisepreis in einem einheitlichen Bezahlvorgang ohne eine Gesamtrechnung begleichen.

    Ein Warenkorb in einem Online-Buchungsportal ist dagegen ein Instrument, bei dem sich der Kunde gerade nicht nach der Auswahl jeder einzelnen Reiseleistung, sondern erst am Ende des Buchungsvorgangs zur Zahlung verpflichtet. In solch einem Fall handelt der angebliche Vermittler tatsächlich als Veranstalter.
     
  2. Gesamtpreis
    Wenn ein Unternehmer verschiedene Einzelleistungen im Voraus bündelt und insbesondere nur einen Gesamtpreis angibt bzw. in Rechnung stellt, ist er Reiseveranstalter. Zu einem Gesamtpreis angebotene verschiedene touristische Leistungen für dieselbe Reise sind eine Pauschalreise. Das gilt nicht:
    1. wenn man für den Gesamtpreis erst noch verschiedene Einzelpreise zusammenrechnen muss.
    2. wenn Sie einzelne Arrangements buchen, dafür einzelne Rechnungen erhalten und lediglich alles zusammen bezahlen.
    3. wenn der Unternehmer mehrere Leistungen vermittelt und zu separaten Preisen in Rechnung stellt, Ihnen aber nur zum Verständnis einen summierten Betrag nennt, ohne den Begriff "Gesamtpreis" zu verwenden.
       
  3. Bezeichnung als "Pauschalreise"
    Eine Reise wird zur Pauschalreise, wenn der Unternehmer die Reiseleistungen unter der Bezeichnung "Pauschalreise" oder einer ähnlichen Bezeichnung bewirbt. Ähnliche Bezeichnungen könnten z.B. die Begriffe "Kombireise", "All-Inclusive" oder "Komplettangebot" sein. Es ist unerheblich, ob der Vermittler die Reise bereits unter einer der genannten Bezeichnungen in seiner Werbung anpreist oder erst die Reisebestätigung damit überschreibt.
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