Fürs Camping richtig versichert

Stand:
Bei Wohnwagen oder Wohnmobilen ist ein möglicher Diebstahl oder Schaden nicht über die Hausratversicherung abgedeckt. Welche Versicherungen wichtig sind, erfahren Sie in diesem Artikel.
Ein Wohnmobil am Strand mit Sonnenuntergang

Das Wichtigste in Kürze:

  • Sinnvoll für Wohnwagen oder Wohnmobil ist eine Inhaltsversicherung.
  • Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist auch für Campingfahrzeuge Pflicht.
  • Wenn Sie einen Camper mieten, achten Sie darauf, welcher Versicherungsschutz in der Miete enthalten ist.
On

Absolutes Muss: Kfz-Haftpflicht

Wie beim Auto ist auch für Wohmobile und Wohnwagen eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie ersetzt Schäden, die man bei anderen verursacht. Ratsam ist auch eine Voll- oder wenigstens Teilkaskoversicherung, damit Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt sind. Das gilt besonders für hochpreisige Camper.

Die Inhaltsversicherung

Der bewegliche Besitz ist zu Hause über die Hausratversicherung abgesichert, also Möbel, Kleidung, Bargeld oder elektrische Geräte. Beim Camping-Urlaub gilt das leider nicht. Um im Wohnmobil oder Wohnwagen das persönliche Equipment gegen Diebstahl, Sturm- oder Wasserschäden zu versichern, gibt es die so genannte Inhaltsversicherung. Diese umfasst das Inventar, also die losen Teile im Fahrzeug. Je nach Vertrag ist nur das Reisegepäck eingeschlossen oder auch Elektronik (Laptop, Handy, Kamera, Tablet) oder Sportgeräte (Fahrrad, Surfbrett, Kajak). Die Inhaltsversicherung greift, wenn die Gegenstände gestohlen werden (Raub, Einbruch oder Diebstahl des ganzen Fahrzeugs) oder durch Feuer, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder eine Explosion beschädigt oder zerstört werden. Allerdings ist nur der bewegliche Besitz innerhalb des Fahrzeugs versichert. Was im Vorzelt aufbewahrt wird, fällt oft nicht darunter. Ausgenommen sind auch manchmal Bargeld, Geldkarten, Wertpapiere und Schmuck.

Warum greifen die üblichen Versicherungen nicht?

Die normale Hausratversicherung umfasst zwar meist auch Gegenstände im Fahrzeug, das bezieht sich jedoch in der Regel nur auf normale Pkw. Auch eine Reisegepäckversicherung ist für Campingurlaub nicht geeignet, denn darüber ist nur Gepäck versichert, dass man mit sich führt und dann auch nur während der Beförderung, also etwa im Zug oder Auto. Gepäck auf dem Campingplatz ist nicht versichert. Zudem sind die Versicherungs- und Entschädigungssummen eher niedrig und Dinge wie Elektrogeräte sind oft ausgeschlossen. Nur für Dauercamper gedacht ist die Campingkaskoversicherung (auch "Campingversicherung" genannt). Diese Variante sichert Gegenstände ab, die dauerhaft im Fahrzeug aufbewahrt werden.

Was ist bei einem gemieteten Wohnmobil zu beachten?

Bei einer gewerblichen Vermietung ist der Versicherungsschutz üblicherweise Teil des Mietvertrages. Das sollten Sie vor einer Unterschrift prüfen. Wenn kein ausreichender Versicherungsschutz enthalten ist, sollten Sie klären, ob und zu welchem Preis dieser zusätzlich abgeschlossen werden kann. Auch Camper-Sharing-Plattformen im Internet sind eine Möglichkeit. Solche Fahrzeuge sind meist umfassend versichert. Die Kosten dafür sind meist im Mietpreis inbegriffen. Vorsicht bei privaten Vermietungen: In der Regel ist bei normalen Haftpflicht- und Kaskoversicherungen eine Vermietung gegen Entgelt ausgeschlossen. Ausnahme: Der Camper ist laut Fahrzeugpapieren als "Selbstfahrer-Vermietfahrzeug" zugelassen.

Was gilt für Fahrräder?

Hier kommt es auf die Bedingungen der jeweiligen Versicherung an. Vor allem bei teuren E-Bikes lohnt hier ein genauer Blick in die Bedingungen. Fahrräder im Camper sind versichert, Fahrräder auf einem Träger dagegen häufig nicht, da sie sich am, aber nicht im Fahrzeug befinden. Es gibt auch Anbieter, die Fahrräder und andere Sportgeräte vom Versicherungsschutz komplett ausnehmen. Bei anderen variieren die maximalen Entschädigungsgrenzen.

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.