Diese Versicherungen heißen:
- PAI (Personal Accident Insurance) Personeninsassenversicherung bei Verletzung und Tod
- PEC (Personal Effects Coverage) Personeninsassenversicherung
- CPP (Carefree Personal Protection) Personeninsassenversicherung oder
- PAE (Personal Accident and Affects Coverage) Personeninsassen- und Gepäckversicherung.
Darüber hinaus gibt es weitere Versicherungsangebote, die im Einzelfall wichtig sein können - sofern dieser spezielle Schutz nicht bereits vorhanden ist.
Darunter fällt eine UMP (Unisured Motorist Protection). Das ist eine Zusatzversicherung bei Verletzung oder Tod durch unterversicherte oder flüchtige Unfallgegner. Sie ist zumindest in den USA und der Dritten Welt empfehlenswert. Eine STP (Super TP) Diebstahlversicherung mit besonders niedriger oder ohne Selbstbeteiligung kann sinnvoll sein, falls sie nicht schon in der Vollkasko eingeschlossen ist. Ebenso eine TP (Theft Protection) Diebstahlversicherung - häufig jedoch mit Selbstbeteiligung.
Extras kosten (fast) immer extra: Was Sie Zusatzleistungen beachten sollten
Zusatzkosten fallen für individuelle Sonderausstattungen an, wie zum Beispiel bei einem Navigationsgerät und Kindersitzen. Auch eine Einwegmiete, also die Rückgabe an einem anderen Ort, kann teuer werden. Das gilt auch für Winterreifen oder Schneeketten.
Beachten Sie, dass die Buchung von Mietwagen-Extras vor Ort nicht nur teurer, sondern oft auch kurzfristig nicht möglich ist. Für die Eintragung zusätzlicher Mietwagenfahrer und/oder Fahrer - jünger als 25 Jahre - können Mehrkosten entstehen.
Häufiger Streit: War dieser Kratzer schon bei der Übernahme da?
Klären Sie, ob zusätzliche Kosten entstehen, wenn Sie den Wagen außerhalb der Öffnungszeiten abholen oder zurückbringen.
So können Sie späteren Ärger vermeiden:
- Machen Sie bei der Übernahme eine Bestandsaufnahme des Fahrzeuges und dokumentieren Sie den Zustand.
- Machen Sie Fotos vorhandener Gebrauchsspuren, Kratzer und Schäden sowie der Tankanzeige.
- Prüfen Sie, ob Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste im Mietwagen vorhanden sind. In bestimmten Ländern müssen auch ein Alkoholschnelltester, Feuerlöscher, Ersatzlampen-Set und Abschleppseil im Mietwagen mitgeführt werden.
- Dokumentieren Sie alles in Anwesenheit eines Mitarbeiters der Autovermietung.
- Lassen Sie alle Mängel auf dem Mietvertrag notieren oder lassen Sie ein Übergabeprotokoll anfertigen.
- Lassen Sie sich auch bei der Rückgabe ein Protokoll unterzeichnen.
- Stellen Sie sicher, dass Sie alle Unterlagen oder Kopien zurückerhalten, die Sie dem Vermieter als Sicherheit überreicht hatten, insbesondere solche, die Sie persönlich unterzeichnet haben, wie etwa der Kreditkarten-Zahlungsbeleg.
Kaution: Je nach Vermieter bis zu 2.300 Euro
Wenn Sie den Mietwagen abholen, wird eine Kaution fällig. Dieser Betrag wird für die Mietdauer auf Ihrer Kreditkarte geblockt, um eventuelle Schäden am Mietwagen abzudecken. Achten Sie deshalb darauf, dass der Verfügungsrahmen Ihrer Kreditkarte für den Rest des Urlaubs noch ausreichend ist. Die Kreditkarte des Mieters für die Kaution muss unbedingt auf den Hauptfahrer ausgestellt sein und über ein ausreichendes Limit verfügen. Je nach Autovermieter liegt das zwischen 300 und 2.300 Euro.
Gut zu wissen: Besonders wichtig ist es, dass Sie die PIN Ihrer Kreditkarte kennen. Diese wird mittlerweile fast immer abgefragt, da die Buchung sonst nicht funktioniert.
Unfall: Worauf Sie achten sollten
Halten Sie sich bei einem Unfall oder Diebstahl genau an die Versicherungsbedingungen und informieren Sie unverzüglich Ihren Autovermieter. Rufen Sie im Falle eines Diebstahls immer die Polizei und lassen Sie einen Bericht erstellen. In jedem Fall sollten Sie ein Unfallprotokoll ausfüllen. Das Formular finden Sie im Handschuhfach des Mietwagens. Das legen Sie dann beim Autovermieter vor. Fotografieren Sie die entstandenen Schäden und die Unfallumgebung und notieren Sie Kontaktdaten von Zeugen und Beteiligten.
Wenn Sie den beschädigten Mietwagen zurückgeben, wird ein Schadensbericht angefertigt, den Sie unterschreiben. Lassen Sie sich unbedingt ein Exemplar aushändigen. Bewahren Sie sämtliche Belege, den Automietvertrag, den Unfallbericht und den Nachweis über Zahlung der Kaution und der Selbstbeteiligung. Wenn Sie Ihren Mietwagen über einen Vermittler in Deutschland gebucht haben, wird die Schadensabwicklung auch über diesen erfolgen.
Grundsätzlich müssen Sie den Schaden am Mietwagen zunächst selbst begleichen und im Urlaubsland direkt beim Autovermieter bezahlen. In Ihren Unterlagen finden Sie die Kontaktdaten und Meldefristen, die je nach Anbieter variieren.