Das Wichtigste in Kürze:
- Die Verbraucherzentrale NRW kann leider kein Spielzeug auf Schadstoffe überprüfen.
- Wenn Sie Spielzeug online gekauft haben, das Mängel aufweist, z.B. einen sehr auffälligen Geruch, sollten Sie den Kauf innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen oder das Spielzeug beim Händler reklamieren.
- Achten Sie beim Spielzeugkauf generell auf diese Kauftipps für schadstoffarmes Spielzeug, um möglichst sicheres Spielzeug zu erwerben.
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Ohne chemische Analyse lässt sich nicht klären, ob das Spielzeug Schadstoffe enthält. Die Verbraucherzentrale NRW kann das nicht prüfen, weil sie weder eigene Labore hat noch Analysen in Auftrag geben kann.
So gehen Sie vor:
- Geben Sie Kindern vorsorglich kein auffällig riechendes Spielzeug, auch wenn der Geruch nicht in allen Fällen durch gesundheitsschädliche Chemikalien verursacht wird.
- Wir raten Ihnen davon ab, selbst ein Labor zu beauftragen, weil die Kosten für eine chemische Analyse den Preis des Spielzeugs bei weitem übersteigen werden und das Messergebnis Ihnen in Ihrem Fall nicht weiter helfen wird.
- Da Sie das Spielzeug online gekauft haben, können Sie den Kauf innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist widerrufen und das Spielzeug zurückschicken. Beachten Sie, dass eine Rücksendung zu Händlern mit Sitz außerhalb der EU mit hohen Rücksendekosten verbunden sein kann. Mehr Informationen zum Thema Widerruf finden Sie auf dieser Internetseite.
- Wenn die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist, empfehlen wir, das Spielzeug beim Händler zu reklamieren. Mehr Informationen zum Thema Reklamation finden Sie auf dieser Internetseite. Leider verlaufen Reklamationen in der Praxis bei Shops außerhalb der EU oft schwierig.
- Zusätzlich können Sie sich in Bezug auf Spielzeug mit Mängeln auch an die Behörden wenden, die in Deutschland für die Überwachung von Bedarfsgegenständen wie Spielzeug zuständig sind. Für die chemische Sicherheit von Spielzeug ist die Lebensmittelüberwachungen (LMÜ) zuständig. Auf dieser Internetseite finden Sie die Kontaktdaten aller Lebensmittelüberwachungen in NRW. Diese kann überprüfen lassen, ob und inwiefern ein Mangel vorliegt oder ob weitere Produkte betroffen sind. Bei technischen Mängeln, wie sich ablösenden Kleinteilen bei Babyspielzeug oder scharfen Kanten, können Sie sich in NRW an die Bezirksregierungen wenden. Die Behörden können, im Gegensatz zur Verbraucherzentrale, Maßnahmen wie Verkaufsstopps und Rückrufe veranlassen. Sie werden nicht automatisch über das Untersuchungsergebnis informiert. Deshalb empfehlen wir Ihnen, ausdrücklich um eine entsprechende Rückmeldung zu bitten.
Grundsätzlich rät die Verbraucherzentrale NRW davon ab, Spielzeug und andere Produkte direkt von Händlern außerhalb der EU zu kaufen. Um den Sitz des Händlers herauszufinden, müssen Sie sich auf der Online-Plattform leider oft aufwendig bis zur Händleradresse durchklicken.
Die Verbraucherzentrale NRW hat für Sie praktische Tipps zum Kauf von schadstoffarmem, sicherem Spielzeug zusammengestellt.
Mehr Tipps zum Kauf von Spielzeug im Onlinehandel finden Sie auf dieser Internetseite.