Influencer kennzeichnen selten Werbung
In einer EU-weit abgestimmten Untersuchung hat das Verbraucherschutz-Netzwerk CPC (Consumer Protection Cooperation Network) Social-Media-Profile von Influencer:innen überprüft. Die beteiligten Behörden und Verbände wollten wissen, ob Influencer-Werbung in sozialen Medien ausreichend als solche gekennzeichnet wird. Insgesamt hat das Verbraucherschutz-Netzwerk 576 Influencer:innen untersucht. Die Prüfung umfasste dabei Profile auf den großen Plattformen Instagram, TikTok, YouTube, Facebook, X (ehemals Twitter), Snapchat und Twitch. Von den untersuchten Influencer:innen hatten 82 über eine Million Follower, 301 bewegten sich zwischen 100.000 und einer Million Followern und 73 zwischen 5.000 und 100.000 Followern. Thematisch sind die überprüften Influencer:innen hauptsächlich in den Bereichen Mode, Lifestyle, Schönheit, Ernährung und Lebensmittel, Sport sowie Gaming aktiv.
- 97 % der untersuchten Influencer:innen veröffentlichen regelmäßig Inhalte mit kommerziellem Hintergrund auf ihren Profilen. Doch nur etwa 20 % von ihnen kennzeichnen diese konsequent als Werbung. Den geschäftlichen Zweck einer Handlung zu verheimlichen, gilt nach der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken als Irreführung.
- In 173 der überprüften Profile (30 %) war kein ausreichendes Impressum vorhanden.
- 78 % der überprüften Influencer:innen übten eine gewerbliche Tätigkeit aus; jedoch waren nur 36 % auf nationaler Ebene als Händler registriert.
- 40 % der Influencer:innen bewarben ihre eigenen Produkte, Dienstleistungen oder Marken, zwei Drittel davon (60 %) legten die Werbung nicht konsequent offen.
- 44 % hatten eigene Websites, die Mehrzahl von ihnen konnte direkt über diese Sites verkaufen - so die EU-Kommission.
Influencer verstoßen häufig gegen Werberegeln
Viele Content Creator nehmen es mit ihren Aussagen zu Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) nicht so genau. Es finden sich immer wieder Lebensmittel am Markt, die mit nicht zugelassenen oder irreführenden Aussagen beworben werden. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart hat dazu zwei größere Untersuchungen durchgeführt. Das erste Projekt 2022 untersuchte knapp 5.000 Posts mit fast 1.000 gesundheitsbezogenen Angaben von 38 NEM-Unternehmen aus Baden-Württemberg. 39 % der Angaben wurden als unzulässig eingestuft. Mehrheitlich (67 %) waren diese so nur auf Instagram vorhanden, nicht aber im jeweiligen Onlineshop. Warben Influencende für diese Produkte, waren etwa 90 % der Aussagen nicht zulässig.
Im Nachfolgeprojekt 2025 wurde beschrieben, dass Influencer:innen und Unternehmen häufig versprechen, dass unspezifische Symptome einfach durch die Einnahme hochdosierter Vitaminpräparate, spezieller Pflanzenextrakte oder von Detox-Kuren gelindert werden. In exklusiven Chatgruppen oder über „Privatnachrichten“ werden angeblich geheime Informationen und fragwürdige Verzehrempfehlungen über NEM weitergegeben. Auf Plattformen wie Youtube gibt es zahlreiche werbende Videos mit überzogenen Gesundheitsversprechen, welche scheinbar durch wissenschaftliche Studien belegt sind. Darüber hinaus sei für Social-Media-Nutzende oft nicht ersichtlich, wann es sich tatsächlich um eine persönliche Empfehlung ihres Influencers handelt und wann sie Aussagen im Rahmen einer werblichen Kooperation mit einem Unternehmen tätigen. Das kritisiert auch der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Aktuelle Untersuchungen zum Thema:
BEUC - The European Consumer Organisation: Influencer Marketing Unboxed: Exposing how the fast fashion and food sectors hook consumers. Stand: 17.12.2025
Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation: Dubiose Werbung auf Meta-Plattformen: Wie Celebrity-Ärzte zur Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln missbraucht werden. Stand: Dezember 2025
foodwatch: Neuer Report: Influencer:innen bewerben Nahrungsergänzungsmittel mit illegalen Gesundheitsversprechen. Stand: 20.06.2025
Verstärkte Kontrollen allein reichen nicht
Verbraucher:innen haben ein Recht auf sichere Lebensmittel. Um sie bei Nahrungsergänzungsmitteln besser vor Gesundheitsgefahren und Täuschung zu schützen, fordern die Verbraucherzentralen über verstärkte amtliche Kontrollen hinaus
- Nahrungsergänzungsmittel vor dem ersten Inverkehrbringen auf ihre Sicherheit, die Kennzeichnung und die Werbeaussagen zu überprüfen.
- ein öffentlich zugängliches Verzeichnis aller angezeigten Nahrungsergänzungsmittel.
- die Einrichtung einer Meldestelle für unerwartete (Neben-) Wirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln.
- Höchstmengenregelungen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln wie es sie in einigen EU-Ländern bereits gibt sowie
- eine Positivliste für "sonstige Stoffe" wie Pflanzenzubereitungen (Botanicals) in Nahrungsergänzungsmitteln.
Mehr dazu:
Nahrungsergänzungsmittel und ihre Vertriebswege
Fake-Rezensionen in Onlineshops – Nahrungsergänzungen sind betroffen
Werbung mit Gesundheit - meist zu viel versprochen
Positionspapier der Verbraucherzentralen
die medienanstalten: Leitfaden Werbekennzeichnung bei Online-Medien, Stand: Mai 2025
Quellen:
Europäische Kommission (2024): Screening von Kommission/Verbraucherschutzbehörden: Influencer kennzeichnen selten Werbung. Stand: 14.02.2024 (zuletzt abgerufen am 30.01.2026)
Umweltbundesamt (2024): Social Media: Vier von fünf Influencer*innen verstoßen gegen Kennzeichnungspflicht. Werbung oft nicht ausreichend gekennzeichnet. Stand: 14.02.2024 (zuletzt abgerufen am 30.01.2026)
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (2018): Online-Handel mit Lebensmitteln: Europaweite Aktion spürt rund 800 auffällige Webseiten auf. BVL koordinierte "eFood" für Deutschland, Stand: 23.02.2018 (zuletzt abgerufen am 30.01.2026)
BVL (2019): eCommerce of Food 2019. International Conference on Trends and Official Control. 24.-26.06.2019. Alle Vorträge. (zuletzt abgerufen am 30.01.2026)
EU-Kommission: Online offered food (2017) (zuletzt abgerufen am 30.01.2026)
EU-Kommission: Die erste europaweite Kontrollaktion zu Lebensmittelangeboten aus dem Internet (The first EU coordinated control plan on online offered food products), Stand: 15.02.2018 (zuletzt abgerufen am 30.01.2026)
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (2018): Stark, schlank, potent? – Augen auf beim Onlinekauf von Nahrungsergänzungsmitteln. BVL gibt Tipps zum sicheren Einkauf im Internet (zuletzt abgerufen am 30.01.2026)
The EU Food Fraud Network and the System for Administrative Assistance - Food Fraud. Annual Report 2018 (zuletzt abgerufen am 04.02.2025)
The EU Food Fraud Network and the System for Administrative Assistance - Food Fraud. Annual Report 2019 (zuletzt abgerufen am 04.02.2025)
The EU Food Fraud Network and the System for Administrative Assistance - Food Fraud. Annual Report 2020 (zuletzt abgerufen am 04.02.2025)
BVL: Onlinehandel braucht neue Regelungen. Stand: 24.03.2022 (zuletzt abgerufen am 30.01.2026)
EU-Kommission: Verbraucherschutz: Manipulative Praktiken bei 148 von 399 untersuchten Online-Shops. Pressemitteilung vom 30.01.2023 (zuletzt abgerufen am 30.01.2026)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Von Amazon über Tiktok bis Temu: Manipulative Designs bleiben ein Problem. Stand: 22.01.2025 (zuletzt abgerufen am 30.01.2026)
Güneri M (2025): Nahrungsergänzungsmittel auf Social Media – zwischen #Werbung und Wirklichkeit. CVUA Stuttgart, Stand: 08.05.2025 (zuletzt abgerufen am 30.01.2026)
Schätzle M; Lerch C (2022): Gesundheitsversprechen für Nahrungsergänzungsmittel auf Instagram – häufig abseits der Legalität. CVUA Stuttgart, Stand: 25.04.2022 (zuletzt abgerufen am 30.01.2026)
Swedish Food Agency (Livsmedelsverket): L 2025 nr 21 - Livsmedelsbedrägeri och dess samhällskostnader. Stand: 16.12.2025 (zuletzt abgerufen am 30.01.2026)