Verbraucheröffentlichkeit und "mündige Verbraucher"

Stand:
Der wissenschaftlichen Beirat Verbraucher- und Ernährungspolitik beim BMELV hat zwei neue Stellungnahmen veröffentlicht.

Der wissenschaftlichen Beirat Verbraucher- und Ernährungspolitik beim BMELV hat zwei neue Stellungnahmen veröffentlicht.

Off

Das im März 2013 veröffentlichte Papier trägt den Titel "Verbraucheröffentlichkeit im Netz - Möglichkeiten und Grenzen politischer Gestaltung" und analysiert die "Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltung von Arenen digitaler Verbraucheröffentlichkeit [...] aus ökonomischer, zivilgesellschaftlicher, rechtsstaatlicher und wissenschaftlicher Perspektive". Die Autorinnen und Autoren - Jörn Lamla, Peter Kenning, Christa Liedtke, Andreas Oehler und Christoph Strünck - identifizieren fünf Ansatzpunkte für die Gestaltung verschiedener Arenen der Verbraucheröffentlichkeit.

Bereits im Dezember 2012 hat sich der Beirat unter dem Titel "Ist der 'mündige Verbraucher' ein Mythos?" mit den Leitbildern der politischen Akteure auseinandergesetzt und eine realitätsnahe Verbraucherpolitik gefordert.

Bibliografische Angaben

Lamla, J. et al., 2013. Verbraucheröffentlichkeit im Netz – Möglichkeiten und Grenzen politischer Gestaltung. Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats Verbraucher‐ und Ernährungspolitik beim BMELV, März 2013. Berlin: BMELV. Online: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Ministerium/Beiraete/Verbraucherpolitik/2013_03_VerbraucheroeffentlichkeitImNetz.pdf?__blob=publicationFile.

Strünck, C. et al., 2012. Ist der "mündige Verbraucher" ein Mythos? Auf dem Weg zu einer realistischen Verbraucherpolitik. Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats Verbraucher- und Ernährungspolitik beim BMELV, Dezember 2012. Berlin: BMELV. Online: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Ministerium/Beiraete/Verbraucherpolitik/2012_12_MuendigerVerbraucher.pdf?__blob=publicationFile.

Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv nach Ampel-Aus: Vieles ist offen geblieben

Die Ampel-Regierung wollte mehr Fortschritt wagen und sich für Verbraucher:innen stark machen. Die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Ende der Regierungszeit ist durchwachsen.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Verbraucherzentrale NRW plant Sammelklage gegen Amazon

Millionen Kunden von Amazon mit einer Amazon Prime-Mitgliedschaft haben zum 15. September 2022 eine Preiserhöhung erhalten. Diese ist aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW rechtswidrig und mit einer geplanten Sammelklage will die Verbraucherzentrale NRW die zu Unrecht gezahlten Beträge für Verbraucher:innen zurückholen. Amazon soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.