Nachwuchsförderpreise Verbraucherforschung

Stand:
Im Jahr 2012 lobt das Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW (KVF NRW) der Verbraucherzentrale NRW zum ersten Mal die Nachwuchsförderpreise Verbraucherforschung aus. Die Auszeichnungen sind insgesamt mit 15.000 € dotiert und werden in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) und dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) des Landes Nordrhein-Westfalen verliehen.

Im Jahr 2012 lobt das Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW (KVF NRW) der Verbraucherzentrale NRW zum ersten Mal die Nachwuchsförderpreise Verbraucherforschung aus. Die Auszeichnungen sind insgesamt mit 15.000 € dotiert und werden in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) und dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) des Landes Nordrhein-Westfalen verliehen.

Off

Im Jahr 2012 lobt das Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW (KVF NRW) der Verbraucherzentrale NRW zum ersten Mal die Nachwuchsförderpreise Verbraucherforschung aus. Die Auszeichnungen sind insgesamt mit 15.000 € dotiert und werden in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) und dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) des Landes Nordrhein-Westfalen verliehen. Mit dem KVF NRW möchte die Landesregierung die notwendige theoretische Wissensbasis als Grundlage für effizientes verbraucher- und wirtschaftspolitisches Handeln schaffen.

Einsendekriterien

Formlose Selbstbewerbungen sind ab sofort möglich. Einsendeschluss ist der 22. Juni 2012. Teilnahmevoraussetzung ist der Wohnsitz bzw. das Studium an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen und der Beitritt zum Netzwerk Verbraucherforschung NRW. Die Mitgliedschaft im Netzwerk Verbraucherforschung NRW ist kostenlos. Ein entsprechender Antrag kann über die Webseite des KVF NRW gestellt und mit den übrigen Unterlagen eingereicht werden.

Es können Diplom-, Master- und Promotionsarbeiten unabhängig von der Fachrichtung eingereicht werden, die zwischen dem 01.01.2011 und dem 15.06.2012 an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen und bewertet wurden.

Einzureichende Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen in digitaler Form (als PDF-Datei) und zusätzlich als Ausdruck beim KVF NRW eingereicht werden:

  1. Ein Exemplar der Arbeit.
  2. Eine Kopie des Erstgutachtens der Arbeit oder ein Referenzschreiben des/der betreuenden Hochschullehrers/Hochschullehrerin.
  3. Die Relevanz für die Verbraucherforschung, den Verbraucherschutz und verbraucherpolitisches Handeln muss auf einer DIN A4-Seite erläutert werden.
  4. Ggf. Antrag auf Mitgliedschaft im Netzwerk Verbraucherforschung NRW

 

 

Preisverleihung und Preisgeld

Die Förderpreise werden im Rahmen einer Veranstaltung verliehen. Für die Promotionsarbeiten sind Preisgelder in Höhe von € 5.000 (1. Preis), € 3.000 (2. Preis), € 2.000 (3. Preis) vorgesehen. Die Preise für Diplom- und Masterarbeiten sind mit € 2.500 (1. Preis), € 1.500 (2. Preis), € 1.000 (3. Preis) dotiert. Die Preisgelder sind nur für Forschungs- und Studienzwecke (Büroaustattung, Forschungsreisen, Druckkostenzuschüsse, etc.) verwendbar.
Die Auswahl der Preisträger/innen erfolgt durch die Gremien des KVF NRW. Die Preisträger/innen werden schriftlich über die Entscheidung informiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über die Verwendung der Mittel ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen.

 

 

 

Kontakt

Verbraucherzentrale NRW
Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW
Dr. Christian Bala
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Telefon: 0211 3809-350
E-Mail: christian.bala (at) vz-nrw.de

 

Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.
Mann vor Hintergrund mit verschiedenen grafischen Motiven

Nachwuchspreis MehrWert NRW 2025

Ideen für eine ressourcenschonende Zukunft gesucht: Bewerben Sie sich beim Nachwuchspreis MehrWert NRW!