Im Jahr 2012 vergibt das Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW (KVF NRW) bei der Verbraucherzentrale NRW das erste Mal finanzielle Unterstützungen bei der Akquise von überregionalen Forschungsmitteln im Bereich der Verbraucherforschung. Die Unterstützung wird in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) und dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt.
Im Jahr 2012 vergibt das Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW (KVF NRW) bei der Verbraucherzentrale NRW das erste Mal finanzielle Unterstützungen bei der Akquise von überregionalen Forschungsmitteln im Bereich der Verbraucherforschung. Die Unterstützung wird in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) und dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt. Mit dem KVF NRW möchte die Landesregierung die notwendige theoretische Wissensbasis als Grundlage für effizientes verbraucher- und wirtschaftspolitisches Handeln schaffen.
Ziel und Umfang der Zuwendung
Ziel der Unterstützungsleistung ist es, Forscherinnen und Forschern zu ermöglichen, Forschungsprojekte im Bereich der Verbraucherforschung zu planen und Drittmittel einzuwerben. Dafür werden Mittel für Mitarbeiter bis zur Höhe von 0,5 TVL 13 bis Ende 2012 und Reisekosten im notwendigen Umfang gemäß Landesreisekostengesetz (Förderbeginn: 1. August 2012). Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Ausgaben, die im Wege einer Anteilsfinanzierung bis zu 90 Prozent gefördert werden können. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Auswahl der Zuwendungsempfänger erfolgt durch die Gremien des KVF NRW.
Einsendekriterien
Bewerbung sind bis zum 22. Juni 2012 (Datum des Poststempels) möglich. Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in NRW. Der/die Projektleiter/in muss promoviert und Mitglied im Netzwerk Verbraucherforschung NRW sein. Die Mitgliedschaft im Netzwerk Verbraucherforschung NRW ist kostenlos, ein entsprechender Antrag kann hier gestellt und mit den übrigen Unterlagen eingereicht werden.
Antragsunterlagen
Der Antrag muss folgende Angaben und Unterlagen enthalten:
- Formblatt "Antrag auf Gewährung einer Zuwendung" mit rechtsverbindlichen Unterschriften der antragstellenden Institution (Hochschul- bzw. Institutsleitung) und der Projektleitung.
- Angaben zum/zur Projektleiter/in. Darin muss ein wissenschaftlicher Lebenslauf mit einem Verzeichnis der fünf wichtigsten forschungsrelevanten Publikationen enthalten sein.
- Ggf. Antrag auf Mitgliedschaft im Netzwerk Verbraucherforschung NRW.
- Ggf. Angaben zu den am Projekt beteiligten Wissenschaftler/innen und anderen Partnern.
- Beschreibung des Projekts (Stand der Forschung, eigene Vorarbeiten, Ziele und Arbeitsprogramm): Die Beschreibung darf maximal fünf DIN A4-Seiten umfassen, zusätzlich ist eine Kurzzusammenfassung von einer DIN A4-Seite beizufügen. In der Projektbeschreibung muss die Relevanz für die Verbraucherforschung, den Verbraucherschutz und verbraucherpolitisches Handeln gesondert hervorgehoben werden.
- Beschreibung des Förderprogramms (ggf. Text der Ausschreibung), in dessen Rahmen der zu erarbeitende Antrag gestellt werden soll und Angaben zum geplanten Fördervolumen des Projekts.
Der Antrag muss in digitaler Form (als PDF-Datei) und einmal in Papierform beim KVF NRW eingereicht werden. Die Antragsteller werden schriftlich über die Förderentscheidung informiert. Zuwendungsgeber ist das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW (MIWF). Über die Verwendung der Mittel ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen. Dem Verwendungsnachweis ist eine schriftliche Eingangsbestätigung der fördernden Institution über die erfolgte Antragstellung beizufügen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Regelungen zu §§ 23, 44 LHO NRW mit zugehörigen Verwaltungsvorschriften sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Der Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ist gemäß § 91 LHO NRW zur Prüfung berechtigt.
Kontakt
Verbraucherzentrale NRW
Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW
Dr. Christian Bala
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Telefon: 0211 3809-350
E-Mail: christian.bala [at] vz-nrw.de