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Die Krankenhäuser sind seit 2005 verpflichtet, regelmäßig über ihr Leistungsspektrum und die Qualität der Behandlungen zu berichten. Das Ziel ist, Ärzten und Patienten vor einer stationären Behandlung eine Informations- und Entscheidungshilfe zu geben. Die Verbraucherzentrale NRW ist in der 1. Jahreshälfte 2014 der Frage nachgegangen, inwieweit die vorhandenen Qualitätsdaten in der Lage sind, Patienten vor einem Krankenhausaufenthalt eine sinnvolle Entscheidungsgrundlage zu bieten.