Pflegegrad beantragt: Die telefonische Begutachtung

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Die telefonische Begutachtung hat sich als Alternative zum Hausbesuch bewährt. Erfahren Sie hier, wann eine Begutachtung per Telefoninterview oder Videotelefonie möglich ist und wie Sie sich vorbereiten.
Eine Person in Arztkleidung telefoniert.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für eine telefonische Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gibt es Voraussetzungen und Ausschlussgründe.
  • Auch eine Begutachtung per Videotelefonie kann möglich sein.
  • Wichtig ist eine gute Vorbereitung.
  • Sie können auch eine persönliche Begutachtung verlangen.
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Wann ist eine telefonische Begutachtung möglich?

Eine Begutachtung kann in bestimmten Fällen durch ein strukturiertes Telefoninterview  oder als Videotelefonie erfolgen, beispielsweise bei Höherstufungsanträgen. Wenn Sie einen Antrag stellen, müssen Sie dieser Art der Begutachtung zustimmen. 

Genau wie für einen Hausbesuch erhalten Versicherte und Pflegepersonen für das telefonische Interview einen Termin vom Medizinischen Dienst, bei privat pflegeversicherten Personen durch medicproof. Im Rahmen der Terminabsprache muss der Medizinische Dienst MD Sie als Antragsteller:in darüber informieren, dass Sie ein Wahlrecht haben. Denn auch die persönliche Begutachtung Zuhause ist möglich. Ist die persönliche Begutachtung gewünscht, geht diese einer Begutachtung durch ein strukturiertes telefonisches Interview vor.

Haben Sie der telefonischen Begutachtung zugestimmt, führt die Gutachterin oder der Gutachter zum angekündigten Termin ein Telefoninterview mit der pflegebedürftigen Person und dessen Angehörigen. Die telefonische Begutachtung folgt den Inhalten der Begutachtungsrichtlinie – es wird also ein vollständiges Gutachten erstellt.

Die Einstufung in Pflegegrade erfolgt dann auf der Grundlage der bereits vorhandenen Informationen, etwa Bescheinigungen des Arztes und Medikamentenpläne, und aus den Informationen aus dem Telefoninterview.

Wann ist eine telefonische Begutachtung nicht möglich?

Eine Begutachtung per Telefon oder Videotelefonie ist ausgeschlossen, 

  1. bei einem Erstgutachten, also wenn zum ersten Mal ein Pflegegrad beantragt wurde.
  2. bei einem Widerspruch. Aber: hier ist eine Entscheidung nach Aktenlage möglich.
  3. bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
  4. wenn eine unmittelbar vorangegangene Begutachtung ergab, dass keine Pflegebedürftigkeit vorliegt.
  5. wenn das Vorgutachten nach einem Hausbesuch bei der antragstellenden Person, die in der häuslichen Umgebung versorgt wird, älter als 36 Monate ist.
  6. wenn aus fachlicher Sicht diese Begutachtungsart nicht geeignet oder die danach erforderliche Unterstützungsperson nicht anwesend ist.
  7. die antragstellende Person diese Begutachtungsart ablehnt, auch wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Was bedeutet das für pflegebedürftige Menschen?

Bei der Begutachtung über Telefon oder Videotelefonie erhalten Gutachter:innen die entsprechenden Informationen überwiegend schriftlich und mündlich, ohne dass sie die pflegebedürftige Person und deren Wohnung sieht.

Sie sollten sich daher gut vorbereiten und die Situation umfassend schildern, denn die Gutachter:innen können Sie ja nicht sehen.

Wer sollte an dem Telefonat teilnehmen?

Die pflegebedürftige Person sollte den Telefontermin möglichst nicht alleine wahrnehmen. Pflegepersonen oder Angehörige können die Einschränkungen der Betroffenen oft klarer und umfassender schildern als die Betroffenen selbst. 

Das betrifft besonders Menschen mit geistigen Einschränkungen, aber auch Menschen, die ein eingeschränktes Hörvermögen haben. Sollte die Vertrauensperson an dem Termin keine Zeit haben, besteht auch die Möglichkeit, den Termin zu verschieben.

Wie sollten Sie sich auf das Telefoninterview vorbereiten?

Während des Telefoninterviews soll der Grad der Selbstständigkeit der Person, die einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt hat, geklärt werden.

Wichtig ist daher, dass Sie vorher notieren, wie die Pflege und Betreuung aktuell stattfindet:

  • Was fällt an einem Tag üblicherweise an?
  • In welchen Bereichen ist Ihre Selbstständigkeit eingeschränkt?
  • Welche Arztbesuche sind zu organisieren und durchzuführen?
  • Wie läuft die Medikamentengabe?
  • Wie verhält sich die zu pflegende Person?
  • Was fällt ihr besonders schwer, wobei benötigt sie Unterstützung?

Dadurch können Sie vermitteln, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Weitere Hinweise erhalten Sie in unserem Ratgeber "Das Pflegegutachten".

Legen Sie zum Termin der telefonischen Begutachtung außerdem folgende Unterlagen bereit:

  • aktuelle Berichte von Ärzten und Fachärzten,
  • aktuelle Entlassungsberichte vom Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung,
  • Medikamentenplan,
  • Pflegedokumentation, wenn Sie schon einen ambulanten Pflegedienst haben,
  • eigene Notizen über den Verlauf der Pflege und Schwierigkeiten,
  • eine Liste der genutzten Hilfsmittel, zum Beispiel Brille, Hörgerät, Gehstock, Rollator oder Vorlagen, damit Sie nichts vergessen,
  • den Schwerbehindertenausweis, wenn vorhanden,, damit Sie die verschiedenen Eintragungen nennen können.

Außerdem werden Informationen genutzt, die bereits bei der Pflegekasse vorliegen. Sie brauchen dafür nichts tun. Der Medizinische Dienst wird vor dem Telefoninterview bei der Pflegekasse wichtige Unterlagen anfragen.

Pflegegradrechner: Berechnen Sie kostenlos Ihren Pflegegrad!

Mit dem kostenlosen Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen können Sie Ihren persönlichen Pflegegrad berechnen. Die Selbsteinschätzung bereitet Sie auch auf den Begutachtungstermin optimal vor. Mit dem Pflegegradrechner können Sie vorab abschätzen, ob sich ein Antrag bei der Pflegekasse lohnt.

Wie sollten Sie mit dem Fragebogen umgehen?

In der Regel sendet Ihnen der Medizinische Dienst einen Link zu einem Fragebogen zu, mit dem Sie die telefonische Befragung vorbereiten können. Beispiele dafür finden Sie beim Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe (für Erwachsene und für Kinder) oder auch online beim Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz.

Füllen Sie den Fragebogen aus. Das hilft bei der Vorbereitung. Doch auch wenn Sie ihn nicht ausfüllen, findet die Begutachtung statt. dabei geht es vor allem darum, die Selbstständigkeit der betroffenen Person zu ermitteln. Um zu bestimmen, wie selbstständig jemand noch handeln kann, und welche Fähigkeiten der Person noch zur Verfügung stehen, werden verschiedene Lebensbereiche betrachtet:

  • Mobilität, also Beweglichkeit,
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten wie Verstehen und Sprechen,
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen,
  • Selbstversorgung,
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte,
  • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen.

Diese sechs Lebensbereiche fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Gesamtbewertung ein, nach der sich der Pflegegrad richtet. Schauen Sie sich die einzelnen Bereiche gut an und beantworten Sie die Fragen sorgsam.

In manchen Bereichen sind die Fragebögen sehr allgemein gefasst. So werden Verhaltensweisen und psychische Problemlagen nur allgemein erfragt, ohne Beispiele zu nennen. An dieser Stelle sollten gegebenenfalls aggressives Verhalten, Ängste, Antrieblosigkeit bei depressiver Stimmungslage oder Wahnvorstellungen eingetragen werden.

Scheuen Sie sich nicht, solche Verhaltensweisen auch in dem Telefoninterview anzusprechen – auch dann, wenn Gutachter:innen nicht ausdrücklich danach fragen sollten.

Weitere Informationen zur Beantragung und Ermittlung eines Pflegegrades sowie zur Vorbereitung auf eine persönliche Begutachtung finden Sie im verlinkten Artikel.

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