Das Wichtigste in Kürze:
- Wenn Sie die Kosten für einen Platz im Pflegeheim nicht alleine stemmen können, gibt es Hilfsmöglichkeiten vom Sozialamt.
- Mit Wohngeld, Pflegewohngeld und Hilfe zur Pflege greift das Land NRW finanzschwachen Menschen unter die Arme.
- Die Zahlungen werden ab Antragstellung geleistet, nie rückwirkend.
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Der durchschnittliche monatliche Eigenanteil eines Pflegeheim-Platzes in NRW setzt sich aus verschiedenen Posten zusammen:
- 1.631 Euro einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (hier sind die pflegebedingten Kosten enthalten),
- 151 Euro Ausbildungsumlage,
- 1.276 Euro Unterkunft und Verpflegung,
- 636 Euro Investitionskosten.
Stand: Juli 2025. Quelle: VDEK.
Informationen zu den einzelnen Kostenpunkten finden Sie im Artikel Kosten im Pflegeheim.

Bei den Kosten ist nicht berücksichtigt, dass die Pflegekassen so genannte Leistungszuschläge bezahlen. Ihre Höhe richtet sich nach der Dauer des Aufenthalts im Pflegeheim.
Welche finanziellen Hilfen gibt es in NRW?
Die durchschnittlichen Renten liegen deutlich unter dem Betrag, der für einen Pflegeheimplatz finanziert werden muss. Daher können viele Menschen dies nicht ohne Unterstützung bezahlen.
In NRW gibt es drei unterschiedliche Leistungen des Sozialamts: Wohngeld, Pflegewohngeld und Hilfe zur Pflege.
- Beim Wohngeld werden regionsabhängige "Mietkosten" übernommen, etwas mehr als die Hälfte der monatlichen Pflegeheim-Kosten müssen Sie selbst tragen. Das Schonvermögen liegt bei ca. 60.000 Euro für eine Person und bei 90.000 Euro für zwei Personen.
- Beim Pflegewohngeld werden die Investitionskosten übernommen. Das Schonvermögen liegt bei 10.000 Euro für eine Person und bei 15.000 Euro für zwei Personen.
- Die Hilfe zur Pflege übernimmt den restlichen Eigenanteil, der trotz Wohngelds und Pflegewohngelds noch zu zahlen wäre. Auch hier liegt das Schonvermögen bei 10.000 Euro für eine Person und bei 20.000 Euro für zwei Personen.

Für alle staatlichen Hilfen gilt: Stellen Sie den Antrag beim Sozialamt frühzeitig! Die Leistungen werden nicht rückwirkend gezahlt, sondern immer erst ab Antragstellung. Die Heimleitung hilft Ihnen bei der Antragstellung. Mit Ihrer Zustimmung kann sie auch die Antragstellung übernehmen.
Das Sozialamt kann Sie auch darüber beraten, welche Leistung für Sie die richtige ist.