Statt Pflegenoten: Neue Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen

Stand:
Die Bewertung für Pflegeheime nach Schulnotensystem wird seit November 2019 durch eine neue Qualitätsprüfung ersetzt. Nun gibt es ausführlichere Angaben, die in 3 Bereichen Auskunft geben.
Eine Krankenpflegerin schiebt einen Rollstuhl, in dem ein älterer Mann sitzt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die sogenannten "Pflegenoten" sind abgeschafft und durch ein neues System ersetzt worden.
  • Die veröffentlichte Qualitätsdarstellung wird komplexer und komplizierter. Sie bekommen eine ausführlichere Darstellung verschiedener Qualitätsbereiche.
  • Das kann helfen, mehrere Einrichtungen miteinander zu vergleichen und sich dazu die Qualitätsbereiche herauszusuchen, die Ihnen besonders am Herzen liegen.
  • Entscheidend bleibt bei der Suche nach einem passenden Pflegeheim aber: Schauen Sie sich Einrichtungen selbst vor Ort an. Wir geben praktische Tipps dafür.
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Bitte beachten Sie:
Seit Anfang 2022 sind Regel- und Wiederholungsprüfungen in den ambulanten Pflegediensten sowie teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen wieder uneingeschränkt durchzuführen. Auch Anlassprüfungen aufgrund von Beschwerden sind jederzeit möglich. Die eingeschränkten Prüfungen aufgrund der Corona-Pandemie sind damit aufgehoben.

 

Die neuen Richtlinien für die Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen sind am 1. November 2019 in Kraft getreten. Die davor bestehenden Richtlinien (die Pflegenoten) wurden auf der Basis von wissenschaftlichen Studien überarbeitet. Die alten Richtlinien standen immer wieder in der Kritik, weil gute Bewertungen bei weniger wichtigen Kriterien schlechte Bewertungen bei wichtigen pflegerischen Kriterien ausgleichen konnten. Außerdem waren die früheren Gesamtnoten nicht aussagekräftig, da die Prüfergebnisse durchweg im guten Bereich lagen.

Wichtig ist es auch weiterhin, sich einen ausführlichen eigenen Eindruck von den Einrichtungen zu machen, die für Sie oder Ihre Angehörigen in Frage kommen. Nehmen Sie sich Zeit für diese Besuche. Sprechen Sie mit der Heimleitung, aber auch mit Bewohnenden und Angehörigen.

Eine Checkliste für die Suche sowie wichtige Punkte, auf die Sie achten können, haben wir hier zusammengestellt.

Wie sieht die neue Qualitätsdarstellung aus?

Die zukünftige Qualitätsdarstellung fußt auf 3 Säulen:

  1. den strukturellen Einrichtungsinformationen (allgemeine Informationen der Einrichtung zu ihrem Angebot),
     
  2. den Qualitätsindikatoren (hier erfasst die Einrichtung selbst die Qualität ihrer Pflege),
     
  3. und den Ergebnissen aus externen Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst  beziehungsweise den Prüfdienst der privaten Krankenversicherungen.
     

Die Prüfergebnisse werden in einer kompakten Übersicht dargestellt, die zusätzlich noch einen Vergleich zur vorangegangenen Prüfung enthält. Wie genau das aussieht, finden Sie auf den Seiten der Geschäftsstelle des Qualitätsausschusses Pflege.

Wie gut ist die Pflege

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Bisher sind die Qualitätsdarstellungen von Einrichtungen, die bereits nach dem neuen System durch den Medizinischen Dienst und den Prüfdienst geprüft wurden, über die Pflegekassen einzusehen. Im Internet finden Sie die Informationen zum Beispiel im Pflegenavigator der AOK, im Pflegelotsen des vdek und im PflegeFinder der BKK.

Was sind strukturelle Einrichtungsinformationen?

Die "Informationen über die Pflegeeinrichtung" werden von den Heimen selbst erstellt und können 12 Bereiche umfassen:

  1. Allgemeine Informationen über die Einrichtung / externe Dienstleistungen
  2. Ausstattung
  3. Spezialisierung / Versorgungsschwerpunkte
  4. Möglichkeiten des Kennenlernens der Einrichtung
  5. Gruppenangebote
  6. Religiöse Angebote
  7. Einbeziehung von Angehörigen
  8. Kontakte der Einrichtung zum sozialen Umfeld / Quartier
  9. Personelle Ausstattung (im Bereich Pflege und Betreuung)
  10. Kooperationsvereinbarungen
  11. Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
  12. Zusätzliche kostenpflichtige Kooperationen

Diese strukturellen Einrichtungsinformationen sind freiwillige Angaben der Einrichtung. Selbst die personelle Ausstattung der Einrichtung (Punkt 9), wie viele Pflegekräfte in der Einrichtung beschäftigt oder wie diese ausgebildet sind, muss also nicht verpflichtend dargestellt werden.

Was sind Ergebnisindikatoren?

Die Einrichtungen sind an den neuen Qualitätsprüfungen maßgeblich beteiligt: Jede Einrichtung muss zweimal jährlich sogenannte Ergebnisindikatoren erheben. Ergebnisindikatoren sind Kennzahlen, die die Qualität widerspiegeln, wie z.B. die Entstehung von Druckgeschwüren. Sie werden an eine zentrale Datenauswertungsstelle (DAS) übermittelt.

Es werden 10 Ergebnisindikatoren in drei verschiedenen Bereichen für die gesamte Bewohnerschaft einer Einrichtung erhoben.

Die 3 Qualitätsbereiche sind:

  1. Erhalt und Förderung der Mobilität
    (damit ist die Beweglichkeit gemeint)
     
  2. Schutz vor gesundheitlichen Schädigungen und Belastungen
    (dazu zählen die Entstehung von Druckgeschwüren)
     
  3. Unterstützung bei spezifischen Bedarfslagen
    (hinter dieser sperrigen Bezeichnung verbergen sich ganz unterschiedliche Themen, wie z.B. das Integrationsgespräch - das meint: hat sich die pflegebedürftige Person gut eingelebt -, die Fixierung durch Gurte oder Bettseitenteile, aber auch eine aktuelle Schmerzeinschätzung)

Um bestimmte Risikogruppen besser abbilden zu können, werden Menschen mit kognitiven Einschränkungen (also z.B. Menschen mit Demenz oder einer psychischen Erkrankung) und Menschen mit einem hohen Dekubitusrisiko (also mit einem hohen Risiko, sich wund zu liegen) besonders betrachtet.

Das bedeutet: der Qualitätsindikator "Erhaltene Mobilität" wird in zwei Untersuchungsgruppen geprüft, nämlich für Bewohner ohne kognitive Einbußen und für Bewohner mit mindestens erheblichen kognitiven Einbußen.

Ähnlich verhält es sich bei dem Qualitätsindikator Dekubitusentstehung: Hier werden die Bewohnergruppen mit einem geringen Dekubitusrisiko und die Bewohnergruppen mit einem hohen Dekubitusrisiko separat betrachtet.

Nachfolgend sehen Sie die Ergebnisindikatoren im Überblick:

Grafik, die Ergebnisindikatoren für Pflegeheime erklärt

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Die Ergebnisse der Qualitätsindikatoren der Pflegeheime werden künftig je Indikator in einer Skala von "weit über" bis "weit unter" dem Durchschnitt veröffentlicht:

Bewertungssystematik für die Indikatoren

Was ist die externe Qualitätsprüfung?

Die externe Qualitätsprüfung wird, wie bisher auch, regelmäßig oder anlassbezogen durch ein Team von Prüfern des Medizinischer Dienstes (MD) oder des Prüfdienstes der PKV (Verband der Privaten Krankenversicherung) durchgeführt.

Wichtig zu wissen

Regelprüfungen werden zukünftig 1 Tag vorher angekündigt. In der Prüfung wird eine Stichprobe von 9 Bewohnern geprüft. Die Teilnahme ist freiwillig, die betroffenen Bewohner (oder Betreuer) müssen dazu ihre Einwilligung geben.

20 der überprüften Qualitätsaspekte fließen in die veröffentlichten Ergebnisse ein. Dabei liegt das Gewicht auf bewohnerbezogenen Kriterien, bezogen auf die Versorgungsqualität in allen Lebensbereichen. Strukturkriterien (also das, was die Einrichtung vorhalten muss) treten in den Hintergrund, ebenso wie reine Dokumentationsauffälligkeiten.

Ein Qualitätsdefizit liegt vor, wenn für den Bewohner ein Risiko oder sogar eine negative Folge entstehen würde.

Darüber hinaus werden die von der Einrichtung erhobenen Ergebniskriterien mittels Stichprobe auf Korrektheit überprüft. Dadurch sollen Falschangaben bei der Datenerhebung durch die Einrichtungen verhindert werden. Dabei müssen die Beteiligten die Daten der Bewohner besonders gut schützen.

Die Prüfergebnisse werden in einer 4-stufigen Skala mit Quadraten dargestellt und reichen von "keine oder geringe Qualitätsdefizite" (4 gefüllte Quadrate) bis hin zu "schwerwiegende Qualitätsdefizite" (ein gefülltes Quadrat).

Erklärung für die Symbole bei den Prüfergebnissen

siehe auch "Wie sieht die neuen Qualitätsdarstellung aus?"

Wie sieht es nun aus mit den neuen Prüfungen?

Aufgrund der Corona-Pandemie waren die Qualitätsprüfungen über längere Zeiträume ausgesetzt und auch die Indikatorenergebnisse wurden bislang nicht veröffentlicht. 

Bis zum 31. Dezember 2021 sollten alle Einrichtungen einmal durch den MD oder den Prüfdienst der PKV geprüft und die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen anschließend auf den Webportalen der Pflegekassen veröffentlicht werden.

Für Einrichtungen, die bereits vor dem durch die Pandemie-bedingten Stopp der Qualitätsprüfungen eine externe Prüfung durch die Prüfdienste hatten, sind die Ergebnisse bereits veröffentlicht.

Die Veröffentlichung der Indikatorenergebnisse der Einrichtungen wird ab 2022 schrittweise erfolgen.

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