Pflegebewertungsportale: Lob und Tadel nicht blind vertrauen

Stand:
Wenn ein Platz in einem Pflegeheim benötigt wird, können Bewertungsportale als Entscheidungshilfe dienen. Allein darauf stützen sollten Sie sich aber nicht.
Gang in einem Pflegeheim mit Rollator

Das Wichtigste in Kürze:

  • Verlassen Sie sich bei der Wahl eines Pflegeplatzes nicht allein auf Bewertungen im Internet.
  • Einrichtungen können sich bei vielen Portalen gegen Bezahlung gut präsentieren und Nutzerbewertungen sind immer subjektiv.
  • Legen Sie eine Checkliste mit Punkten an, die Ihnen in der neuen Unterkunft wichtig sind und verschaffen Sie sich vor dem Unterschreiben eines Vertrags einen persönlichen Eindruck.
Off

Wenn ein Platz in einem Pflegeheim benötigt wird, können Bewertungsportale im Internet erste Eindrücke vermitteln. Die Aussagen sollten jedoch nie allein ausschlaggebend für die Wahl der passenden Einrichtung sein. Vor allem Nutzerbewertungen sind immer subjektiv und können falsche Eindrücke erzeugen. Außerdem bieten die Betreiber der Portale an, dass Pflegeheime sich selbst gegen Bezahlung umfassender darstellen.

Sinnvoll ist es daher, Bewertungen auf mehreren Portalen zu vergleichen. Klicks aufs Impressum, auf die Angaben zum Datenschutz und zur Finanzierung vermitteln einen Eindruck vom Betreiber des jeweiligen Bewertungsportals. Die Trefferlisten sollten nach den Kriterien "Entfernung" und "Bewertung" sortierbar sein. Bewertungen sollten auch Hinweise zum Personal, Pflege- und Speisenangebot enthalten. Und Vorsicht bei so genannten Kundenzitaten: Das sind meist vom Portalbetreiber ausgewählte Ausschnitte aus Bewertungen.

Sollen Sie persönliche Daten von sich angeben, bevor Sie Einschätzungen und Auskünfte erhalten? Bedenken Sie, dass diese Daten möglicherweise gespeichert oder sogar an Pflegeheime weitergegeben werden können. In der Datenschutzerklärung müssen die Portal-Betreiber erklären, wie sie mit Ihren Daten umgehen.

Auf der Suche nach dem richtigen Heimplatz sollten Sie nichts überstürzen. Wichtig ist etwa zu ermitteln, welche benötigten Pflege- oder Betreuungsleistungen im jeweiligen Angebot enthalten sind. Erstellen Sie eine Checkliste mit Dingen, die für Sie oder die betroffenen Angehörigen wichtig sind. Verschaffen Sie sich einen persönlichen Eindruck von Einrichtungen, die infrage kommen. Erst wenn alle Punkte sorgfältig geprüft und sämtliche offenen Fragen geklärt sind, sollte ein Heimvertrag unterschrieben werden.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
Kinder winken aus dem Dachfenster neben einer Photovoltaikanlage

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.