Pflegebewertungsportale: Lob und Tadel nicht blind vertrauen

Stand:
Wenn ein Platz in einem Pflegeheim benötigt wird, können Bewertungsportale als Entscheidungshilfe dienen. Allein darauf stützen sollten Sie sich aber nicht.
Gang in einem Pflegeheim mit Rollator

Das Wichtigste in Kürze:

  • Verlassen Sie sich bei der Wahl eines Pflegeplatzes nicht allein auf Bewertungen im Internet.
  • Einrichtungen können sich bei vielen Portalen gegen Bezahlung gut präsentieren und Nutzerbewertungen sind immer subjektiv.
  • Legen Sie eine Checkliste mit Punkten an, die Ihnen in der neuen Unterkunft wichtig sind und verschaffen Sie sich vor dem Unterschreiben eines Vertrags einen persönlichen Eindruck.
Off

Wenn ein Platz in einem Pflegeheim benötigt wird, können Bewertungsportale im Internet erste Eindrücke vermitteln. Die Aussagen sollten jedoch nie allein ausschlaggebend für die Wahl der passenden Einrichtung sein. Vor allem Nutzerbewertungen sind immer subjektiv und können falsche Eindrücke erzeugen. Außerdem bieten die Betreiber der Portale an, dass Pflegeheime sich selbst gegen Bezahlung umfassender darstellen.

Sinnvoll ist es daher, Bewertungen auf mehreren Portalen zu vergleichen. Klicks aufs Impressum, auf die Angaben zum Datenschutz und zur Finanzierung vermitteln einen Eindruck vom Betreiber des jeweiligen Bewertungsportals. Die Trefferlisten sollten nach den Kriterien "Entfernung" und "Bewertung" sortierbar sein. Bewertungen sollten auch Hinweise zum Personal, Pflege- und Speisenangebot enthalten. Und Vorsicht bei so genannten Kundenzitaten: Das sind meist vom Portalbetreiber ausgewählte Ausschnitte aus Bewertungen.

Sollen Sie persönliche Daten von sich angeben, bevor Sie Einschätzungen und Auskünfte erhalten? Bedenken Sie, dass diese Daten möglicherweise gespeichert oder sogar an Pflegeheime weitergegeben werden können. In der Datenschutzerklärung müssen die Portal-Betreiber erklären, wie sie mit Ihren Daten umgehen.

Auf der Suche nach dem richtigen Heimplatz sollten Sie nichts überstürzen. Wichtig ist etwa zu ermitteln, welche benötigten Pflege- oder Betreuungsleistungen im jeweiligen Angebot enthalten sind. Erstellen Sie eine Checkliste mit Dingen, die für Sie oder die betroffenen Angehörigen wichtig sind. Verschaffen Sie sich einen persönlichen Eindruck von Einrichtungen, die infrage kommen. Erst wenn alle Punkte sorgfältig geprüft und sämtliche offenen Fragen geklärt sind, sollte ein Heimvertrag unterschrieben werden.

Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

1N Telecom: So wehren Sie sich gegen Schadenersatz-Forderungen

Seit Mitte August melden sich vermehrt Verbraucher:innen, die von der 1N Telecom ein Schreiben mit dem Betreff Anbieterwechselauftrag erhalten haben. Mit unserem Mustertext können Sie sich wehren.