Das Wichtigste in Kürze:
- Hilfreich sind drei Kostenaufstellungen: Für die Basisversorgung, für eine mittlere sowie für eine optimale Lösung.
- Eine Zweitmeinung sowie die Erstellung eines zweiten Heil- und Kostenplans sind für gesetzlich Versicherte kostenlos.
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Gesetzlich Versicherte mit einem niedrigen Bruttoeinkommen bis zu 1.358 Euro erhalten statt 60 Prozent die kompletten Kosten für die Regelversorgung beim Zahnersatz erstattet.
Patienten:innen fühlen sich nicht immer gut und ausreichend über die Leistungen der Krankenkassen und die tatsächlichen Kosten der Zahnärzt:innen informiert. Beim Zahnersatz gibt es jedoch mehrere Versorgungsmöglichkeiten. Wer etwa ein Implantat statt einer Brücke wünscht, sollte vorher nach allen anfallenden Kosten fragen und möglichst eine zweite Meinung einholen.
Festzuschuss für Zahnersatz kennen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Anteil der Kosten für die Basislösung, die sogenannte Regelversorgung. Dieser Festzuschuss liegt aktuell bei 60 Prozent. Wer andere Leistungen möchte als die Regelversorgung, muss die Mehrkosten dafür selbst zahlen. In einem solchen Fall wird die Leistung auch bei gesetzlich Versicherten nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet.
Heil- und Kostenplan prüfen
Raten die Zahnärzt:innen gesetzlich Versicherten zu Zahnersatzleistungen, müssen sie die geplante Behandlung und voraussichtlichen Kosten in einen Heil- und Kostenplan eintragen und diesen den Patienten aushändigen. Die veranschlagten Kosten darin müssen so genau wie möglich angegeben werden. Die Kasse prüft diese Vorlage und gibt ihr Okay für eine Behandlung. Doch bei einem umfangreichen Zahnersatz sollten Patient:innen zur persönlichen Kostenkontrolle nach einem Extra-Kostenvoranschlag für Material- und Laborkosten fragen.
Steigerungssatz beachten
In der privaten Gebührenordnung wird für jede zahnärztliche Leistung je nach Aufwand und Schwierigkeitsgrad ein Steigerungssatz festgelegt, der den Preis entscheidend mitbestimmt. Der Faktor 2,3 ist für durchschnittliche Leistungen angesetzt. Ein Überschreiten des 3,5-fachen Steigerungssatzes ist nur mit gesonderter Vereinbarung möglich. Wenn eine Leistung im Vergleich zum einfachen Steigerungssatz etwa siebenmal so teuer ausfällt, wird der Rechnungsbetrag deutlich teurer.
Zweite Meinung einholen
Werden hohe Beträge für Zahnersatz kalkuliert oder sollen mehrere Zähne gezogen werden, ist es sinnvoll, die Meinung eines anderen Arztes bzw. einer anderen Ärztin zum Behandlungs- und Kostenplan einzuholen. Diese Zweitmeinung sowie die Erstellung eines zweiten Heil- und Kostenplans sind für gesetzlich Versicherte kostenlos.
Bonusregelung beachten
Regelmäßige Zahnarztbesuche werden von den gesetzlichen Krankenkassen mit einem Bonus belohnt. Wer in den letzten fünf beziehungsweise zehn Jahren mindestens einmal jährlich zur Kontrolle beim Zahnarzt war, kann ein finanzielles Extra in Anspruch nehmen. Die Kassen übernehmen bei einer Behandlung dann 70 beziehungsweise 75 Prozent der Regelversorgung.
Härtefallregelung anwenden
Gesetzlich Versicherte mit einem niedrigen Bruttoeinkommen bis zu 1.358 Euro erhalten statt 60 Prozent die kompletten Kosten für die Regelversorgung beim Zahnersatz erstattet. Diese monatliche Einkommensgrenze gilt für Alleinstehende. Leben Angehörige im Haushalt, steigt die Einkommensgrenze, und zwar pro Person um 339,50 Euro. Das bedeutet: Mit einem Angehörigen sind es 1.867,25 Euro, mit zwei Angehörigen 2.206,75 Euro und mit drei Angehörigen pro Haushalt liegt die Grenze bei 2.546,25 Euro. Die Übernahme der Kosten müssen Sie bei der Krankenkasse beantragen (Stichwort Härtefallregelung).
Weitere Informationen zu Patient:innenrechten bei der Zahnbehandlung gibt es in unserem Beschwerde- und Informationsportal "Kostenfalle Zahn".