Die Verbraucher-Zentrale will alle Menschen erreichen.
Darum gibt es hier Infos in Leichter Sprache.
So kann man den Text besser verstehen.
In diesem Text erhalten Sie Infos zur Betreuungs-Verfügung.
Was ist eine Betreuungs-Verfügung?
Eine Betreuungs-Verfügung ist ein schriftlich festgehaltener Wunsch.
Eine erwachsene Person bestimmt darin:
Wen das Betreuungs-Gericht als Betreuungs-Person bestimmen soll.
Falls eine Betreuung notwendig wird.
Zum Beispiel: Wenn Sie krank geworden sind.
Oder eine Behinderung bekommen haben.
Und dadurch Ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln
können.
Rechtliche Angelegenheiten sind zum Beispiel Verträge.
Sie brauchen dann jemanden, der Sie vertritt und unterstützt.
Betreuungs-Person bedeutet:
Diese Person kümmert sich um Ihre rechtlichen Angelegenheiten.
Zum Beispiel: Die Betreuungs-Person kann den Miet-Vertrag kündigen für Sie.
Sie entscheiden selbst: Wer Sie betreuen soll.
Sie schreiben Ihre Entscheidung dem Betreuungs-Gericht.
Betreuungs-Gericht bedeutet:
Das Betreuungs-Gericht gehört zum Amts-Gericht.
Es ist für die rechtliche Betreuung von Erwachsenen zuständig.
Für wen ist die Betreuungs-Verfügung besonders interessant?
Die Betreuungs-Verfügung ist besonders interessant für Sie:
- Wenn Sie allein-stehend sind.
- Wenn Sie keine Vertrauens-Person haben.
- Wenn Sie niemanden bevollmächtigen können oder wollen.
Mehr dazu erfahren Sie hier.
Einzelne Schritte zur Betreuungs-Verfügung
- Das Betreuungs-Gericht prüft: Ob Sie Ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Wegen einer Krankheit oder einer Behinderung. - Das Gericht muss dann eine Betreuungs-Person bestimmen.
- Das Gericht muss Ihre Betreuungs-Verfügung beachten:
bei der Wahl der Betreuungs-Person.
In der Betreuungs-Verfügung steht: Wer Ihre Betreuungs-Person sein soll. - Das Gericht prüft dann:
Ob die gewünschte Person für die Betreuung geeignet ist. - Die gewünschte Person muss die Betreuung übernehmen wollen.
- Erst dann bestimmt das Gericht eine Betreuungs-Person.
- Die Betreuungs-Person ist gesetzlich verpflichtet:
Sie muss sich an Ihre Wünsche halten.
Sie muss auch gegenüber dem Gericht nachweisen:
Dass sie nach Ihrem Willen gehandelt hat. - Das Betreuungs-Gericht kontrolliert die Betreuungs-Person.
Das Gericht darf nur von Ihrem Wunsch abweichen:
Wenn die Betreuungs-Person wahrscheinlich nicht gut für Sie sorgen wird.
Was ist der Unterschied zur Vorsorge-Vollmacht?
In der Vorsorge-Vollmacht gilt:
Sie bestimmen direkt: Wer Sie vertreten soll.
Sie bestimmen auch: Welche Aufgaben diese Person übernehmen soll.
Sie brauchen kein Betreuungs-Gericht für die Vorsorge-Vollmacht.
Sie sind durch eine Betreuungs-Verfügung besser geschützt.
Davor, dass die Betreuungs-Person Ihren Willen missachtet.
Da das Betreuungs-Gericht die Betreuungs-Person kontrolliert.
Das ist bei einer Vorsorge-Vollmacht nicht der Fall.
Wenn Sie eine Kontrolle der Betreuungs-Person wünschen:
Dann entscheiden Sie sich am besten für eine Betreuungs-Verfügung.
Die Betreuungs-Person muss jährlich einen Bericht ans Gericht schreiben.
Die Betreuungs-Person muss im Bericht angeben:
- Was die Betreuungs-Person in dem Jahr für Sie getan hat.
- Einnahmen und Ausgaben
- Rechnungen
Eine Vorsorge-Vollmacht schließt eine gesetzliche Betreuung aus.
Das Gericht ordnet keine Betreuung an:
Wenn Sie eine Vorsorge-Vollmacht erstellt haben.
Kosten vom Betreuungs-Verfahren
Das Betreuungs-Verfahren kostet einen festgelegten Betrag:
- Für die Einrichtung der Betreuung
- Für die Betreuung selbst
Der Betrag richtet sich danach: Wie viel Geld Sie haben.
Wer kann eine Betreuungs-Verfügung erstellen?
Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind:
Dann können Sie eine Betreuungs-Verfügung erstellen.
Die Betreuungs-Verfügung ist keine rechtliche Erklärung.
Die Betreuungs-Verfügung ist ein Wunsch.
Das Betreuungs-Gericht muss diesen Wunsch beachten.
Wie erstellen Sie die Betreuungs-Verfügung?
Sie müssen die Betreuungs-Verfügung schriftlich erstellen.
Diese Inhalte müssen in einer Betreuungs-Verfügung stehen:
- Von Ihnen: Ihr Name, Ihr Geburts-Datum und Ihre Adresse
- Von der gewünschten Betreuungs-Person:
Name, Geburts-Datum, Adresse und Telefon-Nummer - Von einer Ersatz-Person für die Betreuungs-Person:
Name, Geburts-Datum, Adresse und Telefon-Nummer - Wünsche: Welche Aufgaben die Betreuungs-Person übernehmen soll.
- Datum und Ort der Erstellung der Betreuungs-Verfügung
- Ihre Unterschrift
- Falls notwendig: Ergänzungen.
Zum Beispiel: Wo Sie wohnen wollen.
Oder: Wie die Betreuungs-Person mit Ihrem Geld umgehen soll. - Falls möglich: Unterschrift der Betreuungs-Person mit Ort und Datum
Beurkundung und Beglaubigung
Die Betreuungs-Verfügung muss nicht beurkundet sein.
Beurkundung bedeutet:
Ein Notar erstellt eine Urkunde zur Betreuungs-Verfügung.
Damit bestätigt man die Echtheit der Unterschriften.
Ein Notar ist zuständig für die Beurkundung von Rechts-Geschäften.
Zum Beispiel: beim Kauf von Häusern.
Eine Beglaubigung kann aber sinnvoll sein.
In einer Beglaubigung steht:
Dass Sie die Person sind, die die Betreuungs-Verfügung erstellt hat.
Das Gesetz verlangt keine Beglaubigung.
Eine Beglaubigung verleiht Ihrem Willen aber mehr Nachdruck.
Eine Beglaubigung durch die Betreuungs-Behörde kostet Geld.
Inhalt der Betreuungs-Verfügung
Sie bestimmen in der Betreuungs-Verfügung:
Wer Ihre Betreuungs-Person sein soll.
Sie können genau festlegen: Wie man die Betreuung ausüben soll.
Sie können zum Beispiel Vorgaben machen zu:
- Wohnungs-Fragen: Zum Beispiel:
Dass Sie so lange wie möglich in Ihrem Zuhause leben möchten. - Gesundheits-Fragen
- Einer möglichen Pflege-Bedürftigkeit durch Krankheit oder Behinderung
- Geld-Fragen
Die Betreuungs-Person muss Ihre Wünsche so gut wie möglich umsetzen.
Änderung und Widerruf
Sie können die Betreuungs-Verfügung jederzeit ändern oder wider-rufen.
Hierfür können Sie die ursprüngliche Betreuungs-Verfügung ändern.
Wenn Sie eine neue Betreuungs-Verfügung erstellen:
Dann muss die alte Betreuungs-Verfügung vernichtet werden.
Ersetzen Sie auch alle Kopien der alten Betreuungs-Verfügung.
Aufbewahrung der Betreuungs-Verfügung
Die Betreuungs-Verfügung ist nur im Original und nicht als Kopie gültig.
Sie muss bei Bedarf schnell zur Verfügung stehen.
Man muss die Betreuungs-Verfügung leicht finden können:
- Sie können sie im eigenen Haushalt aufbewahren.
- Sie können sie auch Ihrer gewünschten Betreuungs-Person geben.
- Sie können sie einer anderen Person geben.
Damit die andere Person die Betreuungs-Verfügung dem Gericht gibt. - Sie können die Betreuungs-Verfügung dem Betreuungs-Gericht geben.
Das gilt in diesen Bundes-Ländern: Bremen, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.
Lassen Sie Ihre Betreuungs-Verfügung im Vorsorge-Register eintragen.
Register bedeutet: Dort werden Daten und Unterlagen gespeichert.
Sie können Ihre Betreuungs-Verfügung im Zentralen Vorsorge-Register
eintragen lassen: Vorsorge-Register der Bundes-Notar-Kammer
Eingetragen werden die wichtigsten Daten der Betreuungs-Verfügung.
Zum Beispiel: Ihr Name und Ihre Anschrift.
Das Dokument der Betreuungs-Verfügung wird dort nicht aufbewahrt.
Die Erfassung der Daten kostet Geld.
Es ist hilfreich: Wenn Sie ein Hinweis-Kärtchen im Geld-Beutel haben.
Auf dem Hinweis-Kärtchen steht zum Beispiel:
An wen sich die Ärzte und Ärztinnen im Not-Fall wenden müssen.
Hilfen bei der Erstellung
Man kann diese Dokumente im Internet selbst erstellen.
Unser Angebot dafür heißt:
Selbst-bestimmt:
die Internet-Vorsorge-Dokumente der Verbraucher-Zentralen
Sie finden das Angebot hier kosten-frei.
Das Angebot ist nicht in Leichter Sprache.
Lassen Sie sich helfen beim Ausfüllen.
Sie können dann gemeinsam Schritt für Schritt diese Dokumente erstellen:
- Vorsorge-Vollmacht
- Patienten-Verfügung
- Betreuungs-Verfügung
Erklär-Texte und Hinweise helfen Ihnen dabei.
Auch dabei, die Auswirkungen der eigenen Entscheidungen zu verstehen.
Sie erhalten am Ende Ihre persönlichen Vorsorge-Dokumente.
Sie müssen die Dokumente dann noch ausdrucken und unterschreiben.
Sonst sind die Dokumente nicht gültig.
Vordrucke
Sie können diese Vordrucke verwenden:
- Vom Bundes-Ministerium der Justiz
- Aus dem Rat-Geber Betreuungs-Recht: mit Infos zur Vorsorge-Vollmacht
- Vorsorge-Handbuch der Verbraucher-Zentralen
Betreuungs-Vereine und Betreuungs-Stellen
Betreuungs-Vereine und Betreuungs-Stellen finden Sie:
im Telefon-Buch oder im Internet.
Beratung
In vielen Bundes-Ländern gibt es diese Stellen für die Beratung:
- Pflege-Beratungs-Stellen
- Senioren-Beratungs-Stellen
- Pflege-Stützpunkte
Die Beratungs-Kräfte haben Infos über Hilfs-Angebote in Ihrer Nähe.
Mehr Infos finden Sie in unserem Text: Betreuungs-Recht: Wer berät dazu?
Der Text ist in schwerer Sprache.
Der Text wurde in Leichte Sprache übersetzt von:
Fette Fahrt und leichte Beute – Barrierefreie Kommunikation Diane Mönch
Prüfung erfolgte durch:
Test-Lesende vom Büro für Leichte Sprache, CJD Erfurt
Illustrationen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
Bilder: © Reinhild Kassing:
Aerztin-Beratung-4(1)
Beraterin-2-(c)Kassing
Anwaeltin-(c)Kassing
