Kauf auf Raten - eine Checkliste

Stand:
Darf's ein bisschen mehr sein? Diese Tricks der Händler und in Finanzierungsverträgen sollten Sie kennen!
Checkliste

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ratenzahlungen sind immer Kredite.
  • Sie sollten sich gut überlegen, ob Sie regelmäßige Raten zahlen können und sich nicht zur Unterschrift drängen lassen.
  • Achten Sie besonders darauf, ob versteckte Kosten vielleicht den Gesamtbetrag in die Höhe treiben.
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Sofort mitnehmen, aber nicht sofort bezahlen: Wer Neuanschaffungen in Raten zahlen möchte, muss wissen, dass es sich bei Finanzierungsangeboten immer um Kredite handelt. Deshalb sollte vor einer Unterschrift folgendes bedacht werden:

Eigene Budgetprüfung

Das eigene Budget im Auge behalten und sich selbst die Frage stellen: "Kann ich mir die Raten überhaupt leisten, auch wenn sie zunächst klein erscheinen? Habe ich genug Puffer? Wie viel Konsum finanziere ich schon?"

In der Kaufsituation

  • Wenn eine Kaufentscheidung schon steht, nicht vom Händler zum teureren Produkt überreden lassen. "Nehmen Sie doch den Fernseher mit dem größeren Bildschirm. Kostet ja nix!"
  • Nicht unter Druck setzen lassen. "Angebot nur heute! Morgen ist alles ausverkauft!" Es muss keine sofortige Entscheidung sein, wenn eigentlich gar nicht klar ist, ob der Kauf gewollt ist.

Bei Vertragsabschluss

  • Alle Unterlagen und Verträge gut durchlesen, bis sie komplett verstanden sind. Bei Unklarheiten immer Erklärungen einfordern. Auch dabei nicht unter Druck setzen lassen. "Das müssen Sie doch nicht alles lesen. Ist eh immer das Gleiche. Unterschreiben Sie einfach hier..."
  • Wenn irgend möglich eine Nacht "drüber schlafen". Die Unterlagen mit nach Hause nehmen und dort in Ruhe lesen.
  • Schließe ich tatsächlich nur eine "einfache" Null-Prozent-Finanzierung ab oder habe ich plötzlich einen Rahmenkredit mit zusätzlicher, kostenpflichtiger Kreditkarte? Ist die angebliche Null-Prozent-Finanzierung tatsächlich kostenfrei?
  • Nur die Verträge vereinbaren, die gewollt sind. Wird tatsächlich nur ein Kauf- und ein Finanzierungsvertrag abgeschlossen oder werden mehrere Zusatzverträge mit abgeschlossen? Z.B. unnötige Garantieverlängerungen, überteuerte oder unnötige Ratenschutzversicherungen. Nicht gewollte Vereinbarungen streichen!
  • Auch Zusatzverträge müssen genau verstanden werden. Erklärungen bei Unklarheiten einfordern! Beispiel: "Warum muss ein Rentner eine Ratenschutzversicherung mit Schutz vor Arbeitslosigkeit haben?!"
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
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Seit Mitte August melden sich vermehrt Verbraucher:innen, die von der 1N Telecom ein Schreiben mit dem Betreff Anbieterwechselauftrag erhalten haben. Mit unserem Mustertext können Sie sich wehren.