Das P-Konto: So schützen Sie Ihr Konto, wenn Sie hohe Schulden haben

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Wenn Sie hohe Schulden haben, droht Ihnen eine Konto-Sperrung (Pfändung). Damit Sie trotzdem Miete zahlen und einkaufen können, können Sie Ihr Konto schützen. (Beitrag in einfacher Sprache)
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn Sie hohe Schulden haben, brauchen Sie ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto). Das P-Konto schützt monatlich mindestens 1.500,00 €. 
  • Das P-Konto schützt mehr Geld, wenn Sie zum Beispiel Kinder haben oder Unterhalt zahlen.
  • Jeder Mensch darf ein P-Konto haben. Ihre Bank kann aus dem normalen Giro-Konto ein P-Konto machen.
  • Das P-Konto darf nicht mehr kosten als das bisherige Konto.
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Wenn Sie Ihre Schulden nicht zurückzahlen, kann die Bank Ihr Bankkonto sperren (Konto-Pfändung). Bei einer Pfändung geht Ihr ganzes Geld an den Gläubiger, an die Person oder Firma, der Sie Geld schulden. Selbst das Bürgergeld und das Kindergeld gehen direkt an den Gläubiger. Sie können Ihr Geld aber schützen, indem Sie ein P-Konto eröffnen.

1. P-Konto – Basis-Informationen

Was ist ein P-Konto?

Ein P-Konto ist ein normales, aber geschütztes Giro-Konto. Das P-Konto schützt einen Teil vom Geld, wenn eine Konto-Pfändung kommt. So können Sie trotz Schulden selbst Miete zahlen, einkaufen und „normal“ leben. Mit dem P-Konto können Sie monatlich mindestens 1.500,00 Euro selbst ausgeben – egal wie groß Ihre Schulden sind. Sie können jederzeit aus dem normalen Giro-Konto ein P-Konto machen oder direkt ein P-Konto eröffnen. Bei Pfändung ist Ihr Geld nur auf dem P-Konto sicher.

2. P-Konto – Die Inhaber

Wer darf ein P-Konto haben?

Jeder Mensch darf ein P-Konto haben. Man darf aber nur ein P-Konto haben. Aus einem Giro-Konto, das Sie zusammen mit einer anderen Person haben (Gemeinschaftskonto), darf man kein P-Konto machen. Wenn Sie ein Gemeinschaftskonto haben, sollten Sie und die andere Person die Konten trennen. Denn die Pfändung kommt auch auf das gemeinsame Konto. Am besten ist es, wenn Sie ein P-Konto machen und die andere Person ein Giro-Konto. Jeder behält die Hälfte vom Geld. Und Sie kündigen das Gemeinschaftskonto. Wenn die Pfändung kommt, haben Sie einen Monat Zeit, um das gemeinsame Konto zu leeren. Beachten Sie bitte auch: Nur Personen dürfen P-Konten haben, Unternehmen nicht.

3. P-Konto – Das Verfahren

Wie bekomme ich ein P-Konto?

Das P-Konto macht Ihre Bank für Sie. Sie können zu der Bank gehen und dort einen Antrag stellen. Die Bank muss das P-Konto eröffnen. Sie darf nicht ablehnen. Wenn die Pfändung schon da ist, muss die Bank innerhalb von drei Tagen das P-Konto aktivieren. Die 1.500,00 Euro sind dann automatisch geschützt. Falls Sie aber Unterhalt zahlen oder Kinder haben, braucht die Bank offizielle Bestätigungen. Beachten Sie bitte: Es ist auch kein Problem, wenn Ihr Giro-Konto schon im Minus ist. Bei einem P-Konto macht die Bank für die Minus-Summe ein anderes Konto. So beginnt Ihr P-Konto bei null. Wenn Sie Insolvenz anmelden, bleibt Ihr P-Konto. Sie brauchen nichts tun.

4. P-Konto – Die Kosten

Wie viel kostet das P-Konto?

Das P-Konto darf nicht mehr kosten als ein normales Giro-Konto. Ihre Bank darf keine Extra-Gebühren wegen der Pfändung nehmen.

5. P-Konto – Die Höhe des Geldes

Wie viel Geld schützt das P-Konto?

Das P-Konto schützt Ihr Geld in drei Stufen:

1. Stufe – "Grundfreibetrag": Das P-Konto schützt aktuell pro Monat 1.500,00 € für Sie persönlich. Das passiert automatisch. Sie müssen nichts nachweisen.

2. Stufe – "Pauschaler Freibetrag": Das P-Konto schützt mehr Geld, wenn Sie mehr Geld brauchen. Das ist so, wenn Sie zum Beispiel Unterhalt zahlen oder für Ihre Familie Unterhalt bekommen. Für die erste Person behalten Sie 561,43 €. Für jede weitere Person behalten Sie 312,78 €. Auch das Kindergeld oder einmaliges Geld vom Jobcenter dürfen Sie behalten. Hier brauchen Sie für die Bank offizielle Bestätigungen (Bescheinigungen). Beachten Sie bitte: der Staat erhöht jedes Jahr die pauschalen Freibeträge. Die letzte Erhöhung war am 1. Juli 2024.

3. Stufe – "Individueller Freibetrag": Das P-Konto schützt noch mehr Geld, wenn Sie etwas Besonderes haben oder etwas Besonderes passiert. Das ist so, wenn zum Beispiel auch Ihr Gehalt oder Ihre Rente gepfändet wird (Doppel-Pfändung). Auch hier brauchen Sie für die Bank offizielle Bestätigungen von Behörden (Beschluss/Bescheid).

6. P-Konto – Bescheinigungen für mehr Geld

Wie kann ich den Freibetrag erhöhen? Welche Dokumente brauche ich?

Die Bank erhöht nur mit Bescheinigungen den pauschalen Freibetrag. Stellen wie zum Beispiel die Familienkasse, das Sozialamt oder das Jobcenter müssen Ihnen Bescheinigungen geben, wenn Sie dort einen Antrag stellen. Diese Stellen bescheinigen aber nur das, was sie zahlen. Wenn Sie eine einzige Bescheinigung mit allen Summen wollen, gehen Sie am besten zu einer Schuldner-Beratungsstelle. Denn die Schuldner-Beratungsstellen können kostenlos Gesamt-Bescheinigungen ausstellen. Anwälte und Steuerberater dürfen das auch tun, sie kosten aber Geld. Beachten Sie bitte: Bescheinigungen haben normalerweise kein Enddatum. Die Bank muss sie für mindestens zwei Jahre akzeptieren. 

7. P-Konto – Geld sparen

Muss ich jeden Monat alles ausgeben?

Sie müssen nicht das ganze geschützte Geld im selben Monat ausgeben. Sie dürfen mindestens drei Monate lang sparen, um zum Beispiel teure Sachen zu kaufen. Die Bank informiert Sie jeden Monat, wie viel Geld Sie noch frei haben und wie viel Geld am Ende des Monats nicht mehr geschützt ist.

8. Die Pfändung pausieren

Kann ich eine Pause von der Pfändung haben?

Wenn Sie oft weniger Geld als den geschützten Betrag bekommen, können Sie für maximal zwölf Monate die Pfändung stoppen. Das ist oft so, wenn Sie zum Beispiel keine Arbeit haben. In der Pause wird aus dem P-Konto ein ganz normales Giro-Konto. Aber: nur ein Gericht kann die Pfändung pausieren.

9. P-Konto – Weitere Informationen

Was kann ich tun, wenn ich Fragen habe?

Wenn Sie Fragen haben, gehen Sie bitte zu einer Schuldner-Beratungsstelle, zum Beispiel zur Verbraucher-Zentrale oder zu einem gemeinnützigen Verein. Schuldner-Beratungsstellen informieren Sie kostenlos und helfen Ihnen mit den Anträgen. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie hier.
 

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