Kosten für Umstellung auf Eigenverbrauch einkalkulieren
Alte Photovoltaikanlagen speisen den Solarstrom in der Regel vollständig ein. Damit Sie den Solarstrom künftig vorrangig selbst verbrauchen können, muss die Photovoltaikanlage im Zählerschrank umgeklemmt werden, so dass der Solarstrom direkt in die Stromkreise des Hauses fließen kann. Die elektrotechnischen Arbeiten müssen durch einen Fachbetrieb ausgeführt werden und kosten im einfachsten Fall ab 200 Euro. Ist die Umstellung mit größerem Modernisierungsaufwand an der Elektroinstallation verbunden, kann es auch deutlich teurer werden. Mit dem Einbau eines Batteriespeichers und eines meist nötigen, neuen Zählerschranks können die Kosten (ohne den Batteriespeicher selbst) bis auf 2.000 Euro steigen.
Auf Eigenverbrauch umzustellen, lohnt nicht immer und automatisch
Bei kleinen Ü20-Anlagen sparen Sie durch den Eigenverbrauch des Solarstroms häufig nicht so viel, dass sich der Aufwand für Anlagencheck, Umrüstung auf Eigenverbrauch und laufenden Anlagenbetrieb lohnt. Hierbei wird unterstellt, dass Sie die Anlage zehn Jahre lang nach bestandenem Anlagencheck weiterbetreiben.
Entscheidend ist hier nicht ein prozentual, sondern in absoluten Werten hoher, in Kilowattstunden (kWh) erzielbarer eigener Verbrauch des erzeugten Solarstroms. Multipliziert mit dem Arbeitspreis für Strom, errechnen sich so die einsparbaren Stromkosten. Je größer die installierte Leistung der Ü20-Anlage und je höher ein sinnvoll benötigter Stromverbrauch sind, desto besser. Der Eigenverbrauch ergibt sich übrigens immer individuell aus dem Zusammenspiel von Anlagengröße, Stromverbrauch und Nutzerverhalten.
Rechenbeispiel 1 (Abschätzung) |
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Ü20 Anlage |
2 kWp |
Anlagenertrag |
850 kWh pro kWp |
Erzeugung |
1.700 kWh |
Eigenverbrauch prozentual |
40 % |
Eigenverbrauch absolut |
680 kWh |
Stromverbrauch |
3.000 kWh |
Arbeitspreis |
0,27 €/kWh |
anteilige EEG-Umlage |
0,03 €/kWh |
Anlagencheck |
300 € |
Weiterbetriebsperspektive |
10 Jahre |
Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben im 1. Weiterbetriebsjahr (gerundet) |
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Einnahmen |
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Ersparnis Eigenverbrauch |
185 € |
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Ausgaben |
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anteilige EEG-Umlage |
20 € |
Erzeugungszähler |
20 € |
jährl. Anteil Anlagencheck |
30 € |
jährl. Anteil Umstellung |
20 € |
laufende Betriebskosten |
110 € |
Summe |
200 € |
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Verlust |
15 € |
Rechenbeispiel 2 (Abschätzung) |
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Ü20 Anlage |
5 kWp |
Anlagenertrag |
850 kWh pro kWp |
Erzeugung |
4.250 kWh |
Eigenverbrauch prozentual |
20 % |
Eigenverbrauch absolut |
850 kWh |
Stromverbrauch |
3.000 kWh |
Arbeitspreis |
0,27 €/kWh |
anteilige EEG-Umlage |
0,03 €/kWh |
Anlagencheck |
300 € |
Weiterbetriebsperspektive |
10 Jahre |
Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben im 1. Weiterbetriebsjahr (gerundet) |
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Einnahmen |
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Ersparnis Eigenverbrauch |
230 € |
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Ausgaben |
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anteilige EEG-Umlage |
25 € |
Erzeugungszähler |
20 € |
jährl. Anteil Anlagencheck |
30 € |
jährl. Anteil Umstellung |
20 € |
laufende Betriebskosten |
140 € |
Summe |
235 € |
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Verlust |
5 € |
Wenn Ihre Anlage größer ist als im Beispiel und Sie mehr Strom verbrauchen als hier angenommen, ist grundsätzlich auch ein Plus möglich. Die Verluste der Beispiele verdeutlichen zusätzlich, dass für einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb ein Reinerlös für überschüssigen Strom, anstelle der hier nun angenommenen Abregelung, nötig ist.
Möglicherweise spielen wirtschaftliche Aspekte auch nicht immer die ausschlaggebende Rolle. Wenn Ihnen Klimaschutz und Energiewende wichtig sind, "darf" die Anlage auch einfach nur sauberen Strom erzeugen.
Eigenverbrauch steigern, um weniger einzuspeisen oder abzuregeln
Während jede selbst verbrauchte kWh aus einer Ü20-Anlage einen finanziellen Vorteil bringt, kostet Direktvermarktung bei kleinen Anlagen oft mehr als sie bringt. Rein aus finanziellen Erwägungen wäre dann die Nulleinspeisung zu empfehlen.
Bei Nulleinspeisung erzeugt die Photovoltaikanlage keinen Strom über den eigenen Verbrauch hinaus, sondern der Wechselrichter regelt eine mögliche Überschussleistung ab. Dafür ist ein moderner Wechselrichter nötig, der diese Funktion vorsieht und vom Fachbetrieb entsprechend eingestellt wird. Wurde der Wechselrichter in den vergangenen Jahren bereits getauscht, ist diese Funktion in der Regel vorhanden oder nachrüstbar.
Der für die Energiewende und den Klimaschutz benötigte CO2-freie Strom, der eigentlich hätte erzeugt und eingespeist werden können, wird dann aber gar nicht erzeugt. Nulleinspeisung reduziert den Energiewende-Beitrag, den Ü20-Anlagen liefern könnten, und widerspricht damit den politischen Zielen des Gesetzgebers.
Kleine Schritte auf dem Weg mehr Solarstrom selbst zu verbrauchen, können Sie gehen, indem Sie Ihr Verhalten ändern. Dazu zählt beispielsweise, die Wasch- oder Spülmaschine tagsüber bei Sonnenschein laufen zu lassen.
Zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten für Solarstrom einbeziehen
Den Eigenverbrauch an Solarstrom können Sie auch erhöhen, indem Sie weitere Anwendungsbereiche Ihres Haushalts elektrifizieren. Technisch sinnvoll und wirtschaftlich attraktiv kann es bei zentraler Warmwasserbereitung in vielen Fällen sein, einen PV-Heizstab einzusetzen. Sofern sich der vorhandene Warmwasserspeicher nachrüsten lässt, ist der Heizstab eine überlegenswerte Option.
Sie sparen damit meist Gas oder Öl ein und reduzieren Kosten für diese fossilen Energien. Und Sie können im Sommer Ihre Heizung abstellen und schonen dadurch Brenner, Umwälzpumpe und Gebläse. Es kommt zu geringerem Verschleiß.
Große Schritte zur Erhöhung des Eigenverbrauchs gehen Sie mit einem Elektroauto oder Batteriespeicher. Beide Möglichkeiten setzen allerdings größere Investitionen voraus. Ob sich das für Sie lohnt, hängt auch von Ihren individuellen Präferenzen ab. Beim Batteriespeicher ist derzeit fraglich, ob er sich innerhalb seiner Lebensdauer amortisiert.
Eigenverbrauch wird mit EEG-Umlage belastet
Auf die im Haushalt selbst genutzten kWh aus einer Ü20 PV-Anlage müssen Sie nach geltender Rechtslage 40 Prozent EEG-Umlage (aktuell rund 3 Cent pro kWh) bezahlen. Das ergibt sich aus den Vorschriften des § 61 des EEG 2017. Hierzu muss ein zusätzlicher Zähler die Erzeugungsmenge der Photovoltaikanlage erfassen. Dafür entfällt der bisherige Volleinspeisezähler. Sofern für den Strombezug bisher noch ein herkömmlicher Stromzähler im Einsatz war, wird der Messtellenbetreiber einen Zähler neuester Bauart einsetzen, eine sogenannte "moderne Messeinrichtung", die als Zweirichtungszähler sowohl Strombezug als auch Überschuss-Einspeisemenge messen kann. Bei Photovoltaikanlagen mit mehr als 7 Kilowatt Leistung ist sogar vorgesehen, dass ein intelligentes Messsystem eingebaut wird.
Unter Umständen entfällt die anteilige EEG-Umlage bei kleinen Ü20-Anlagen auf kurze bis mittlere Sicht, wenn der Gesetzgeber die Vorgaben der neuen EU-Regelungen zur Eigenversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien umsetzt und den Eigenverbrauch nicht länger mit einer Abgabe wie der deutschen EEG-Umlage belastet.
Erste Angebote von Versorgern als Hoffnungsschimmer?
In jüngster Zeit ist in der Fachpresse von ersten Angeboten einzelner Stromversorger für betroffene Betreiber zu lesen. Demnach sollen Sie für die eingespeiste kWh eine Vergütung in Höhe des Marktwerts Solar erhalten und gleichzeitig ihren restlichen Strom von diesem Anbieter beziehen. Letzteres heißt nichts anderes als den Stromversorger zu wechseln.
Solche Angebote könnten für Anlagenbetreiber die rechtlichen Probleme lösen, wenn sie die Anlage weiterbetreiben, schaffen aber meist eine neue Abhängigkeit vom jeweiligen Anbieter. Bei manchen Angeboten müssen die bisherigen Zähler durch eine aufwändigere Messtechnik ersetzt werden, was zusätzliche Kosten verursachen kann. Derzeit können Sie sich für diese Angebote bei einzelnen Anbietern registrieren lassen. Manche Anbieter arbeiten bundesweit, einige regional.
Die Altanlage durch eine neue ersetzen?
Falls Sie die Altanlage aus technischen Gründen nicht weiterbetreiben können oder es nicht sinnvoll ist, überlegen Sie, diese durch eine neue, deutlich leistungsstärkere PV-Anlage zu ersetzen. Neue Solarmodule gewinnen auf der gleichen Fläche bis zu doppelt so viel Strom wie die alten. Das ist vor allen Dingen dann lohnenswert, wenn Sie viel Strom verbrauchen oder die Dachfläche groß ist.
Sie erhalten die EEG-Einspeisevergütung, die in dem Monat gültig ist, in dem Sie die Anlage in Betrieb nehmen, wiederum für 20 Jahre. Sie liegt aktuell bei knapp 9 Cent/kWh. Da die Anlagenpreise in den vergangenen 20 Jahren um mehr als 80 Prozent gesunken sind, ist es inzwischen erschwinglich und auch wirtschaftlich sinnvoll, die vorhandene Dachfläche voll zu belegen. Eine Orientierungshilfe zu Anlagenpreisen gibt Ihnen unser aktueller Preisindex.
Funktionstüchtige Altmodule können Sie beispielsweise im Garten, Wochenendhaus oder Wohnmobil für "Inselanlagen" verwenden oder Entwicklungshilfeprojekten zur Verfügung stellen. Es gibt auch immer wieder andere Betreiber, die froh sind, wenn sie solche Altmodule angeboten bekommen, um sie gegen defekte Solarmodule auszutauschen.