Nutzungsrechte in sozialen Netzwerken: Persönlichkeits- und Urheberrecht

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Ein ansprechendes Profil ist der Ausgangspunkt, um in Netzwerken Freunde zu finden und online untereinander Kontakt zu halten. Doch die Nutzung von anderen Daten kann teuer werden, wenn hierbei Persönlichkeits- und Urheberrechte Anderer verletzt werden.
Verbraucherzentrale NRW in sozialen Netzwerken

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Nutzung von fremden Daten auf der eigenen Homepage oder in einem Sozialen Netzwerk kann teuer werden, wenn hierbei Persönlichkeits- und Urheberrechte verletzt werden.
  • Die Kosten für die Rechtsverfolgung werden den vermeintlichen Übeltätern meist in Rechnung gestellt.
  • Unangenehme Anwaltsschreiben mit Forderungen sollten auf keinen Fall  einfach ignoriert werden.
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Um sich von der besten Seite zu zeigen, schmücken sich viele Nutzer:innen auf der eigenen Pinwand jedoch mit fremden Federn: Dort werden regelmäßige Updates mit Fotos garniert, der eigene Musikgeschmack anhand von You-Tube-Videos dokumentiert, fremde Songtexte gepostet oder gescannte Auszüge aus Lieblingsbüchern eingestellt. Die Nutzung von fremden Daten auf der eigenen Homepage oder in einem Sozialen Netzwerk kann teuer werden, wenn hierbei Persönlichkeits- und Urheberrechte verletzt werden. User:innen sollten wissen, dass sie für widerrechtliche Aktivitäten im Internet zur Rechenschaft gezogen werden können. Rechtliche Probleme und Schadensersatzforderungen lassen oftmals nicht lange auf sich warten. Wer Infos auf die eigene Seite ins Netz stellt, sollte deshalb vorher besonnen mit folgenden Problemzonen umgehen:

  • Urheberrecht: Auch im Internet gilt es, bestimmte Regeln zu beachten: Alle Infos in textlicher, bildlicher oder akustischer Form - also Fotos, Musik, Videos oder Gedichte, die vollständig selbst erstellt wurden, können uneingeschränkt genutzt und ins Netz gestellt werden, solange damit nicht Rechte anderer Personen berührt sind. Wer selbst Texte schreibt, Musik komponiert oder Filme dreht, besitzt als Produzent automatisch ein Urheberrecht und muss gefragt werden, bevor ein Anderer seine Werke nutzt.
  • Persönlichkeitsrecht: Allerdings sind der kreativen Eigenleistung durchaus auch enge Grenzen gesetzt. So darf nicht jeder die persönlichen Daten anderer Personen einfach speichern und veröffentlichen. Bei Fotos oder Filmen etwa besitzen die Abgebildeten das Recht am eigenen Bild: Das heißt, wer Schnappschüsse mit der eigenen Kamera auf seiner Seite im Netz einstellen will, muss alle Beteiligten vorher fragen, ob und in welchem Kontext Abbildungen oder Filmsequenzen mit ihnen veröffentlicht werden dürfen. Ausnahmsweise ist es zulässig Bilder ohne ein entsprechendes Einverständnis der Abgebildeten zu verbreiten oder zu veröffentlichen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
    • Bildnisse der Zeitgeschichte
    • Personen als Beiwerk
    • Versammlungen und Aufzüge
    • Höheres Interesse der Kunst
    • Rechtspflege und öffentliche Sicherheit

Auch bei der Verwendung von fertigem Bildmaterial - Fotos, Zeichnungen, Grafiken - muss vorher die Nutzung der Bildrechte geklärt sein, um Ärger und finanzielle Schadensersatzforderungen zu vermeiden.

  • Nutzung fremder Daten: Dabei kann es leicht passieren, dass mit selbst gestaltetem Material die Rechte anderer Produzenten verletzt werden. Klassische Beispiele sind nicht nur Foto-Collagen oder Video-Remixes, sondern auch Textveröffentlichungen. Wer Gedichte oder Songtexte auf der eigenen Seite posten oder für eigene Kreationen verwenden möchte, sollte auch hier vorher prüfen, ob beziehungsweise mit welchen Angaben das Fremdmaterial genutzt und weiteren Netzwerk-Freunden zur Verfügung gestellt werden darf.
  • Downloads von fremdem Material: Es ist grundsätzlich erlaubt, sich privat Musiktitel oder Film-Trailer - kostenfrei oder entgeltpflichtig - aus dem Netz herunterzuladen. Etwas anderes gilt, wenn Downloads aus rechtswidrigen Quellen stammen. Davon ist bei allgemein bekannten Werken wie etwa der Musik aus den Charts in der Regel auszugehen, wenn diese kostenlos in Tauschbörsen angeboten werden. Verstöße gegen das Urheberrecht in Tauschbörsen werden von den Rechtsinhabern konsequent verfolgt. Auf keinen Fall dürfen Musik- und Filmdownloads - ganz gleich ob aus Tauschbörsen oder im Onlineshop gekauft - über den Musik- oder Filmplayer eines Netzwerk-Profils online gestellt werden. Denn dabei handelt es sich um eine unerlaubte Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material.
  • Verfolgung von Verstößen: Wird eine Rechtsverletzung festgestellt oder vermutet, gehen immer mehr Rechteinhaber - vorneweg der Musik- und Filmindustrie - juristisch dagegen vor und fordern, dass ihre Inhalte aus dem Netz entfernt werden und eine künftige Nutzung unterbleibt. Die Kosten für die Rechtsverfolgung werden den vermeintlichen Übeltätern meist in Rechnung gestellt. Flattert ein solches Schreiben von einem Anwalt ins Haus, sollten sich die Betroffenen dringend rechtlich beraten lassen, wie sie angemessen mit der erhobenen Forderung umgehen. Auf keinen Fall sollte die unangenehme Post mit den darin gesetzten Fristen einfach ignoriert werden.
  • Verdeckte Datennutzung: Sich verstecken nützt nicht viel: Auch wer sich im Netz nur mit spärlichen Auskünften zu seiner Person oder unter einem Pseudonym bewegt, kann leicht aufgespürt werden. Verräterisch ist hierbei die jedem Internetanschluss zugeteilte IP-Adresse. Werfen Fahnder dann einen Blick auf die gespeicherten Daten beim jeweiligen Telekommunikationsanbieter, kann ein Anschlussinhaber, der z.B. geschütztes Material in einer Tauschbörse angeboten hat, schnell ermittelt werden.
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