Wie der Kaufen-Button vor ungewollten Abos schützen soll

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Dokumente, Rezepte, Streaming – eine kurze Anmeldung genügt und plötzlich kommt Post: Sie haben angeblich einen Vertrag abgeschlossen und sollen eine saftige Rechnung zahlen. Hier sind Infos und Musterbriefe, mit denen Sie sich gegen ungewollte Verträge und Abofallen wehren.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Vor einer Bestellung im Internet muss deutlich angezeigt werden, was die Bestellung kostet.
  • Der Betrag muss am Kaufen-Button stehen.
  • Fehlt der oder wird der Preis nicht (richtig) angezeigt, kommt kein wirksamer Vertrag zustande.
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Unbekannte Kosten und ungewollte Abos

Beim ahnungslosen Surfen im Netz lassen sich schnell dubiose Internetseiten mit verlockenden Gratisangeboten finden: Kostenlose Video-Streams, Gedichte oder Rezepte gratis herunterladen oder eine Route planen. Doch statt tatsächlich kostenlosen Service zu bieten, will der Anbieter später eine Nutzungsgebühr kassieren. Und die kann dann locker dreistellig sein. Andere Seitenbetreiber wollen Ihnen mit einem Eintrag ins Anmeldeformular gleich ein Abo angedreht haben. Doch davon wissen Sie gar nichts. Kostenfallen lauern auch bei Internetseiten, die damit werben, Dokumente zu beschaffen oder Ummeldungen vorzunehmen.

Nach der Rechnung folgt gerne ziemlich schnell die erste Mahnung, manchmal auch ein Anwaltsschreiben mit Zahlungsaufforderung oder gar die Drohung mit einem Inkasso-Unternehmen, das die Schulden eintreiben will. Spätestens dann kommt man mächtig ins Schwitzen. Einige Anbieter bauen bei der Gestaltung ihrer Internetseiten nämlich darauf, dass Sie den Preishinweis schlecht finden, weil er zum Beispiel nur im Kleingedruckten steht.

Gesetz verlangt Kaufen-Button

Manchmal ist der Hinweis auf die Folgekosten auch farblich so getarnt, dass man ihn ganz leicht übersehen kann. Beides widerspricht dem Gesetz: In § 312 j BGB beschreibt der Gesetzgeber seit 2014, dass der Anbieter darauf hinweisen muss, dass das Angebot kostenpflichtig ist – und zwar so, dass man den Hinweis auch sofort findet. Der Preis muss unmittelbar vor Abgabe der Bestellung auf der Internetseite hervorgehoben angegeben werden. Gleiches gilt für die Laufzeit des Vertrages sowie gegebenenfalls anfallende Versand- oder andere Zusatzkosten.

Außerdem kommt ein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag im Internet überhaupt nur dann zustande, wenn die Schaltfläche (der Button) zur Bestellung eindeutig und gut lesbar so beschriftet ist, dass Sie wissen, dass Sie der Klick etwas kosten wird. Der Button darf daher mit nichts anderem beschriftet sein als mit den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung. Ist auf dem Button nur von "Bestellen" oder "Anmelden" die Rede, kommt kein wirksamer Vertrag zustande und Sie müssen auch nichts bezahlen.

Falls es zu einem Streit mit dem Anbieter kommt, sollten Sie nachweisen können, dass es keinen Kostenhinweis gab. Wir empfehlen deshalb, auf Ihnen unbekannten Internetseiten jeden Bestellvorgang mit Bildschirmaufnahmen zu dokumentieren. Anleitungen finden Sie hier.

14 Tage Rücktrittsrecht

Und noch etwas muss der Anbieter machen. Er muss Sie darüber informieren, dass Sie innerhalb von 2 Wochen von einem online geschlossenen Vertrag zurücktreten können. Dieses so genannte Widerrufsrecht gilt für fast alle Internetgeschäfte. Allerdings hüllen sich auch hier die Internet-Abzocker gerne in Schweigen. Oft kommt die Rechnung erst, wenn die Zwei-Wochen-Frist längst verstrichen ist. Trotzdem gilt: Hat der Anbieter nicht klar und verständlich auf der Internetseite oder z.B. per E-Mail über Ihr Recht auf Widerruf informiert, kann der Vertrag nach Abschluss sogar noch 1 Jahr und 14 Tage lang widerrufen werden. Dann kommt es also gar nicht mehr entscheidend darauf an, ob der Vertrag überhaupt jemals wirksam geschlossen wurde.

Verträge mit Musterbrief anfechten

Was also ist zu tun, wenn Ihnen unberechtigt eine Rechnung ins Haus flattert? Sie sollten den Vertragsschluss schriftlich bestreiten, den Vertrag "hilfsweise widerrufen" und "wegen arglistiger Täuschung" anfechten. Für die richtigen Formulierungen können Sie hier kostenlos einen Musterbrief erstellen.

Verträge mit Minderjährigen sind ungültig

Es gibt noch einen anderen Grund, aus dem ein Vertrag ungültig sein kann. Und zwar, wenn die Person, die ihn abgeschlossen haben soll, minderjährig ist. In dem Fall können die Eltern mit diesem Musterbrief beim Anbieter widersprechen.

Grundsätzlich ist es so, dass Minderjährige nur im Rahmen ihres Taschengeldes wirksam eigene Verträge abschließen können. Kostenpflichtige Abos, wie zum Beispiel ein Jahresvertrag über Kochrezepte, müssten Eltern genehmigen. Ist so ein Vertrag ohne Einwilligung der Eltern zustande gekommen, sollten die Erziehungsberechtigten dem Anbieter mitteilen, dass der Vertrag nicht genehmigt wird.

Nur nicht einschüchtern lassen

Haben Sie bereits schriftlich widerrufen und den Vertrag angefochten, lässt sich der Anbieter häufig nicht davon abbringen, weiterhin Mahnungen zu schicken oder mit einem Inkassobüro zu drohen, das die Schulden für den Anbieter eintreibt. Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken! Sollte tatsächlich schon ein Inkassobüro eingeschaltet worden sein, sollten Sie ihren bisherigen Briefwechsel mit dem Anbieter an das Inkassobüro weiterleiten und darauf hinweisen, dass es sich um eine unberechtigte Forderung handelt.

Manche Anbieter kündigen sogar ein gerichtliches Mahnverfahren an. Doch auch dagegen können Sie Widerspruch einlegen.

Surftipps fürs Netz

Damit es erst gar nicht zu ungewollten Verträgen, hohen Rechnungen und Drohbriefen kommt, sollten Sie folgende Tipps unbedingt beherzigen:

  • Schauen Sie sich die Seiten im Netz, die mit Gratisangeboten locken, immer ganz genau an. Nicht jeder Anbieter von kostenlosem Service ist unseriös. Doch lassen sich solche Dienstleister im Web auf den ersten Blick nur schwer voneinander unterscheiden. Bevor Sie sich auf einer Online-Seite anmelden, lesen Sie genau die Bedingungen des Seitenbetreibers. Wichtige Hinweise, auch zu Kosten, finden sich in den so genannten "AGB" (Allgemeine Geschäftsbedingungen) oder Nutzungsbedingungen. Das ist mühsam zu lesen, aber schließlich stimmen Sie bei Vertragsabschluss diesen Regelungen zu.
  • Häufig sitzen dubiose Online-Anbieter im Ausland. Dann kann es auch mit der Reklamation schwierig werden. Werfen Sie einen Blick in das Impressum. Hier müssen unter anderem der Name und der Sitz der Firma mit Adresse stehen. Ist dort nur ein Postfach angegeben, ist das ein schlechtes Zeichen.
  • Manchmal locken die Anbieter mit Gewinnspielen. Vorsicht: Die Preise sollen häufig von den wahren Kosten ablenken. Schauen Sie sich immer die Vertragsbedingungen an! Ist dort vielleicht die Rede von Mindestlaufzeiten oder Kündigungsfristen? Das ist meist ein Hinweis auf einen Vertrag.
  • Beweise sichern: Einmal ins Visier geratene Anbieter können schnell das Seitenlayout ändern. Wer Aufnahmen der Ursprungsseite macht, hat später bessere Karten. Ein Screenshot, auf dem das aktuelle Datum und die Uhrzeit zu erkennen sind, gilt als Beweis. Sichern Sie alle E-Mails des Anbieters oder drucken Sie sie aus! So können Sie auch später beweisen, dass er sie möglicherweise nicht ordnungsgemäß über Ihre Rechte und andere Vertragsbedingungen aufgeklärt hat.
  • Seien Sie vorsichtig mit persönlichen Daten! Sie sollten immer genau wissen, wem Sie Namen, Adresse oder gar Bankdaten anvertrauen.

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