Sozialtarif der Telekom: Wer kann sparen?

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Telefonieren kann auch bei der Telekom Deutschland GmbH günstiger sein. Aber nicht jeder kommt in den Genuss des speziellen Tarifes.
Ältere Dame am Telefon
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Das Unternehmen bietet bisher als einziger Dienstleister in der Telekommunikation freiwillig einen Sozialtarif an. Kunden im Festnetz müssen dann zwar die volle Grundgebühr ihres Tarifs zahlen, erhalten aber eine Vergünstigung auf die geführten Telefonate.

Wer den Sozialtarif beantragen kann

Den Sozialtarif erhalten nur Kunden oder in ihrem Haushalt lebende Angehörige, die einen Festnetzanschluss bei der Telekom Deutschland GmbH haben und

  • von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind (z.B. Arbeitslosengeld II-Empfänger) oder
  • Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) erhalten oder
  • blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Behinderungsgrad von mindestens 90 Prozent sind.

Gesprächsguthaben ab 6,94 Euro im Monat

  • Wer von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit ist oder BaföG erhält, bekommt ein monatliches Gesprächsguthaben von 6,94 Euro (netto).
  • Personen mit einer der oben genannten Behinderungen erhalten eine Gutschrift von 8,72 Euro (netto).


Die Vergünstigung gilt pro Abrechnungszeitraum und kann nicht in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen werden.

Der Sozialtarif gilt nicht bei Call-by-Call und Preselection


Die Telekom Deutschland GmbH gewährt die soziale Vergünstigung für alle selbst gewählten Standardverbindungen im In- und Ausland, die über das Netz der Telekom geführt werden. Dabei ist es egal, ob der Kunde einen analogen oder einen ISDN-Anschluss hat.
Der Rabatt gilt nicht für Verbindungen zu anderen Anbietern im Rahmen des Call-by-Call oder bei Voreinstellung des Telefonanschlusses auf einen alternativen Anbieter (Preselection) oder bestimmten Spezialtarifen der Telekom. Ebenso gibt es keine Vergünstigung für die Grundgebühr oder für Anrufe zu Sonderrufnummern und in Mobilfunknetze. Der Sozialtarif ist auch nicht möglich bei Pauschaltarifen (Flatrate), z. B. bei so genannten Komplettpaketen. Den Sozialtarif bekommen Betroffene zunächst für maximal drei Jahre, BaföG-Empfänger nur für ein Jahr.

So stellen Sie einen Antrag

Verbraucher, die die Voraussetzungen für den Sozialtarif erfüllen, können bei der Telekom Deutschland GmbH einen Antrag auf Gebührenermäßigung stellen. Dazu benötigen sie nur die entsprechenden Nachweise: BaföG-Bescheid bzw. Bescheinigung über Rundfunkbeitragsbefreiung oder Schwerbehinderung. Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bescheinigt der ARD, ZDF und Deutschlandradio-Beitragsservice. Rechtzeitig vor Ablauf der Bewilligungsfristen sollten Betroffene einen Verlängerungsantrag stellen. Wenn die Voraussetzungen für den Sozialtarif wegfallen, müssen Kunden die Telekom Deutschland GmbH darüber sofort informieren.

Warum er sich nicht für jeden lohnt

Ein Flatrate-Tarif bei der Telekom oder einem anderen Anbieter kann günstiger sein als ein Telefonvertrag bei der Telekom mit Sozialtarif. Das gilt besonders dann, wenn Sie viel telefonieren.
Wir empfehlen: Prüfen Sie selbst, welche Lösung für Sie günstiger ist. Überlegen Sie, wie viel Sie etwa im Monat telefonieren. Berechnen Sie damit aus Grundgebühr und Minutenpreis beim Telekom-Tarif Ihre voraussichtlichen Kosten und ziehen Sie die 6,94 bzw. 8,72 Euro Vergünstigung aus dem Sozialtarif ab. Diese monatlichen Kosten können Sie mit Flatrates der Telekom oder anderer Anbieter vergleichen.