Drosselung in "Unlimited"-Tarifen: 1&1 abgemahnt

Stand:
Eigentlich klingt ein "Unlimited"-Tarif so, dass er keine Begrenzung des schnellen Mobilfunk-Datenvolumens hat. Doch durch schwammige Klauseln in den AGB schränkt 1&1 die Nutzung ein.
Firmenzentrale der 1&1 Telecom GmbH in Montabaur: Zwei weiße dreistöckige Gebäude und eine weiße Säule mit dem Logo 1&1, weiße Schrift auf blauem Quadrat

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei einer "unüblichen Nutzung" eines "Unlimited"-Tarifs will 1&1 die Geschwindigkeit der Mobilfunkdaten drosseln.
  • Wann eine Nutzung "unüblich" ist, wird nicht klar.
  • Weil die Klauseln in den Nutzungsbedingungen aus unserer Sicht gegen das Transparenzgebot verstoßen, haben wir 1&1 abgemahnt.
Off

In den sogenannten "Unlimited"-Tarifen bewirbt 1&1 unbegrenztes Highspeed-Datenvolumen. Der Anbieter behält sich jedoch das Recht vor, Verträge bei einer "unüblichen Nutzung" einzuschränken oder zu kündigen. Diese Praxis halten wir für rechtswidrig.

Wer einen "Unlimited"-Tarif abschließt, möchte die Möglichkeit der unbegrenzten Datennutzung – genau das suggeriert auch die Werbung von 1&1. Es kann nicht sein, dass aufgrund eines bestimmten Nutzungsumfangs die vertraglich vereinbarte Leistung eingeschränkt oder sogar gekündigt wird. Deshalb haben wir 1&1 in einer Abmahnung aufgefordert, die beanstandeten Klauseln zu überarbeiten und für eine transparente und faire Gestaltung der Flatrate-Tarife zu sorgen. Sollte das Unternehmen innerhalb der noch laufenden Frist nicht reagieren, behalten wir uns vor, die Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

Umfang der Flatrate zu unbestimmt

1&1 behält sich im Kleingedruckten vor, bei "unüblichem Verbraucherverhalten" die Geschwindigkeit zu drosseln oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Dabei bleibt unklar, ab welchem konkreten Datenvolumen eine Nutzung als "unüblich" gilt. Wann Kund:innen gegen die Vertragsbedingungen verstoßen könnten, können sie also nicht erkennen. Dies widerspricht nicht nur dem Transparenzgebot, wonach Vertragsbestimmungen klar und verständlich sein müssen, sondern auch den Erwartungen an eine Datenflatrate.

Haben Sie Probleme mit 1&1 oder anderen Mobilfunkanbietern? Unsere Rechtsfachleute helfen Ihnen gerne in einer Beratung.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.