Tipps im Umgang mit Lockangeboten

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Wie Sie sich zur Wehr setzen können, obwohl kein durchsetzbarer Anspruch auf Angebots-Ware besteht.
Maus vor einer Mausefalle mit Käse
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Tipp 1: Sprechen Sie das Personal an!

Lassen Sie sich nicht abwimmeln. Sprechen Sie gegenüber dem Personal offen an, dass Sie den Laden insbesondere wegen des Angebots aufgesucht haben und nun vor leeren Regalen stehen. Fragen Sie ausdrücklich nach dem Filialleiter oder Geschäftsführer und schildern Sie diesen Ihr Anliegen.

Tipp 2: Seien Sie hartnäckig!

Bitten Sie das Personal oder den Filialleiter, in anderen Filialen zu fragen, ob die Angebotsware dort noch verfügbar ist und für Sie zurückgelegt oder beschafft werden kann. Falls die Ware für Sie neu bestellt wird, fordern Sie, dass man Ihre Kontaktdaten aufnimmt und Sie informiert, wenn die Ware eintrifft.

Tipp 3: Wenden Sie sich an die Unternehmen!

Schreiben Sie die Unternehmensleitung oder den Kundenservice an und schildern Sie Ihren Fall. Falls das Unternehmen auf Social Media Plattformen, wie z.B. Twitter aktiv ist, posten Sie Ihren Ärger auch dort. Selbst wenn Sie nicht Ihr Wunschprodukt erhalten, so zwingen Sie zumindest den Konzern dazu, sich mit Ihnen auseinander zu setzen.

Tipp 4: Melden Sie uns den Fall!

Schildern Sie uns Ihren Fall und tragen Sie so dazu bei, Lockangebote aufzudecken. Nutzen Sie dazu unser Beschwerdeformular. Wir veröffentlichen Ihre Erfahrungen und stellen Anbieter, die Lockvogelwerbung betreiben, an den Pranger. Gemeinsam zeigen wir, dass es sich bei "irreführender Werbung" häufig nicht um Ausnahmen, sondern um eine gezielte Unternehmensstrategie handelt.

Käsestück in einer Mausefalle

Zum Portal "Vorsicht Lockangebot"

Kennen Sie das? "Wahnsinns-Schnäppchen", "Super Angebot", "Knallerpreis" ... So werben Händler beinahe täglich. Und dann: "Leider schon ausverkauft!" Hier werden Sie Ihren Ärger los!

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