Mailingliste Verbraucherforschung

Das KVF NRW hat eine Mailingliste für die Mitglieder des Netzwerks Vebraucherforschung NRW und an der Verbraucherforschung interessierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eingerichtet.

Über die Mailingliste können sich alle Mitglieder direkt über Fördermöglichkeiten, Veranstaltungen, Publikationen und Forschungsergebnisse austauschen. Wir freuen uns über Ihre Beiträge!

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Ablauf der Anmeldung

  1. Für den Betrieb der Mailingliste Verbraucherforschung wird der E-Mail-Anbieter Posteo genutzt (Impressum). Zum Datenschutz bei Posteo lesen Sie bitte zuerst die Zusammenfassung des Unternehmens zum Thema Datenschutz und die Posteo-Datenschutzerklärung.
  2. Vor der Anmeldung zur Mailingliste Verbraucherforschung müssen Sie zustimmen, dass Posteo die erforderlichen Daten (E-Mail-Adresse, Passwort, ggf. Namen) speichern und zum Betreiben der Liste verwenden darf. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular.
  3. Nach Absendung des Kontaktformulars sehen Sie den Link zur Anmeldung auf der Mailingliste Verbraucherforschung. Bitte melden Sie sich über diesen Link an, nur dann ist Ihre Anmeldung wirksam.
  4. Sie erhalten danach ein Bestätigungsmail der Mailingliste. Ihre Anmeldung muss danach durch den Listenmoderator bestätigt werden.

Ihre Listenmitgliedschaft wird NICHT öffentlich angezeigt, nur der Administrator kann die Liste der Abonnentinnen und Abonnenten einsehen. Sobald Sie eine E-Mail an die Liste verschicken, wird Ihre Absenderadresse jedoch für alle Empfänger sichtbar. Sie können den Bezug der Liste jederzeit kündigen.

Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv nach Ampel-Aus: Vieles ist offen geblieben

Die Ampel-Regierung wollte mehr Fortschritt wagen und sich für Verbraucher:innen stark machen. Die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Ende der Regierungszeit ist durchwachsen.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Verbraucherzentrale NRW plant Sammelklage gegen Amazon

Millionen Kunden von Amazon mit einer Amazon Prime-Mitgliedschaft haben zum 15. September 2022 eine Preiserhöhung erhalten. Diese ist aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW rechtswidrig und mit einer geplanten Sammelklage will die Verbraucherzentrale NRW die zu Unrecht gezahlten Beträge für Verbraucher:innen zurückholen. Amazon soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.