Mailingliste Verbraucherforschung

Das KVF NRW hat eine Mailingliste für die Mitglieder des Netzwerks Vebraucherforschung NRW und an der Verbraucherforschung interessierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eingerichtet.

Über die Mailingliste können sich alle Mitglieder direkt über Fördermöglichkeiten, Veranstaltungen, Publikationen und Forschungsergebnisse austauschen. Wir freuen uns über Ihre Beiträge!

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Ablauf der Anmeldung

  1. Für den Betrieb der Mailingliste Verbraucherforschung wird der E-Mail-Anbieter Posteo genutzt (Impressum). Zum Datenschutz bei Posteo lesen Sie bitte zuerst die Zusammenfassung des Unternehmens zum Thema Datenschutz und die Posteo-Datenschutzerklärung.
  2. Vor der Anmeldung zur Mailingliste Verbraucherforschung müssen Sie zustimmen, dass Posteo die erforderlichen Daten (E-Mail-Adresse, Passwort, ggf. Namen) speichern und zum Betreiben der Liste verwenden darf. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular.
  3. Nach Absendung des Kontaktformulars sehen Sie den Link zur Anmeldung auf der Mailingliste Verbraucherforschung. Bitte melden Sie sich über diesen Link an, nur dann ist Ihre Anmeldung wirksam.
  4. Sie erhalten danach ein Bestätigungsmail der Mailingliste. Ihre Anmeldung muss danach durch den Listenmoderator bestätigt werden.

Ihre Listenmitgliedschaft wird NICHT öffentlich angezeigt, nur der Administrator kann die Liste der Abonnentinnen und Abonnenten einsehen. Sobald Sie eine E-Mail an die Liste verschicken, wird Ihre Absenderadresse jedoch für alle Empfänger sichtbar. Sie können den Bezug der Liste jederzeit kündigen.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.