Ist das Leitbild des mündigen Verbrauchers noch zeitgemäß?

Am 4. Oktober 2011 fand im Heinrich-Heine-Institut der 1. NRW-Workshop Verbraucherforschung zum Thema "Ist das Leitbild des mündigen Verbrauchers noch zeitgemäß? - Neue Strategien in der Verbraucherpolitik" statt.

Neue Strategien in der Verbraucherpolitik

1. NRW-Workshop Verbraucherforschung

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Am 4. Oktober 2011 fand im Heinrich-Heine-Institut der 1. NRW-Workshop Verbraucherforschung zum Thema "Ist das Leitbild des mündigen Verbrauchers noch zeitgemäß? - Neue Strategien in der Verbraucherpolitik" statt. Das Thesenpapier zu diesem Workshop finden Sie in der rechten Navigationsleiste ("Artikel zum Thema"). Die Vorträge dieses Workshop sind in dem Sammelband "Abschied vom Otto Normalverbraucher" erschienen.

Programm

13:30 Uhr | Begrüßung

13:45 Uhr | Der "mündige Verbraucher" - ein populäres Leitbild auf dem Prüfstand

Prof. Dr. Christoph Strünck (Universität Siegen, Philosophische Fakultät, Lehrstuhl Politikwissenschaft - Sozialpolitik)

14:00 Uhr | Kommentar

Prof. Dr. Christian Wey (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Düsseldorf Institute for Competition Economics, DICE, Lehrstuhl Volkswirtschaftslehre, insbes. Wettbewerbs- und Regulierungsökonomie)

Anforderungen an ein zeitgemäßes Leitbild aus Sicht verschiedener Forschungsgebiete

15:15 Uhr | Der Verbraucher im Ernährungsmarkt

Prof. Dr. Monika Hartmann (Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Institut für Lebensmittel- und Ressourcenökonomik,Lehrstuhl Marktforschung der Agrar- und Ernährungswirtschaft)

15:30 Uhr | Der Verbraucher im Finanzmarkt

Prof. Dr. Michael Westendorf (Universität Witten/Herdecke, Fakultät für Wirtschaftswissenschaft, Leiter des IFQ Institut für Finanzmarktforschung und Qualitätssicherung)

15:45 Uhr | Der Verbraucher im Energiemarkt

Prof. Dr. Christoph Weber (Universität Duisburg-Essen, Campus Essen, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, Lehrstuhl für Energiewirtschaft)

16:00 Uhr | Der Verbraucher im Gesundheitsmarkt

Prof. Dr. Hendrik Jürges (Bergische Universität Wuppertal, Schumpeter School of Business and Economics, Lehrstuhl Gesundheitsökonomie und -management/Barmenia Stiftungsprofessur)

17:45 Uhr | Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

Sabine Lauxen (stellvertretende Abteilungsleiterin Verbraucherschutz im MKULNV)

Anette Baron (Referatsleiterin Geistes- und Gesellschaftswissenschaften im MIWF)

18:00 Uhr | Empfang mit Begrüßungsworten durch Staatssekretär Udo Paschedag (MKULNV)

Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

1N Telecom: So wehren Sie sich gegen Schadenersatz-Forderungen

Seit Mitte August melden sich vermehrt Verbraucher:innen, die von der 1N Telecom ein Schreiben mit dem Betreff Anbieterwechselauftrag erhalten haben. Mit unserem Mustertext können Sie sich wehren.