Ist das Leitbild des mündigen Verbrauchers noch zeitgemäß?

Am 4. Oktober 2011 fand im Heinrich-Heine-Institut der 1. NRW-Workshop Verbraucherforschung zum Thema "Ist das Leitbild des mündigen Verbrauchers noch zeitgemäß? - Neue Strategien in der Verbraucherpolitik" statt.

Neue Strategien in der Verbraucherpolitik

1. NRW-Workshop Verbraucherforschung

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Am 4. Oktober 2011 fand im Heinrich-Heine-Institut der 1. NRW-Workshop Verbraucherforschung zum Thema "Ist das Leitbild des mündigen Verbrauchers noch zeitgemäß? - Neue Strategien in der Verbraucherpolitik" statt. Das Thesenpapier zu diesem Workshop finden Sie in der rechten Navigationsleiste ("Artikel zum Thema"). Die Vorträge dieses Workshop sind in dem Sammelband "Abschied vom Otto Normalverbraucher" erschienen.

Programm

13:30 Uhr | Begrüßung

13:45 Uhr | Der "mündige Verbraucher" - ein populäres Leitbild auf dem Prüfstand

Prof. Dr. Christoph Strünck (Universität Siegen, Philosophische Fakultät, Lehrstuhl Politikwissenschaft - Sozialpolitik)

14:00 Uhr | Kommentar

Prof. Dr. Christian Wey (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Düsseldorf Institute for Competition Economics, DICE, Lehrstuhl Volkswirtschaftslehre, insbes. Wettbewerbs- und Regulierungsökonomie)

Anforderungen an ein zeitgemäßes Leitbild aus Sicht verschiedener Forschungsgebiete

15:15 Uhr | Der Verbraucher im Ernährungsmarkt

Prof. Dr. Monika Hartmann (Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Institut für Lebensmittel- und Ressourcenökonomik,Lehrstuhl Marktforschung der Agrar- und Ernährungswirtschaft)

15:30 Uhr | Der Verbraucher im Finanzmarkt

Prof. Dr. Michael Westendorf (Universität Witten/Herdecke, Fakultät für Wirtschaftswissenschaft, Leiter des IFQ Institut für Finanzmarktforschung und Qualitätssicherung)

15:45 Uhr | Der Verbraucher im Energiemarkt

Prof. Dr. Christoph Weber (Universität Duisburg-Essen, Campus Essen, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, Lehrstuhl für Energiewirtschaft)

16:00 Uhr | Der Verbraucher im Gesundheitsmarkt

Prof. Dr. Hendrik Jürges (Bergische Universität Wuppertal, Schumpeter School of Business and Economics, Lehrstuhl Gesundheitsökonomie und -management/Barmenia Stiftungsprofessur)

17:45 Uhr | Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

Sabine Lauxen (stellvertretende Abteilungsleiterin Verbraucherschutz im MKULNV)

Anette Baron (Referatsleiterin Geistes- und Gesellschaftswissenschaften im MIWF)

18:00 Uhr | Empfang mit Begrüßungsworten durch Staatssekretär Udo Paschedag (MKULNV)

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?
Telefonberatung in Nordrhein-Westfalen

So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.