Umfrage: Hat Ihr Makler unrechtmäßige Reservierungsgebühren zurückgezahlt?

Stand:
Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes können sich die Makler in aller Regel nicht auf die Verjährung von drei Jahren berufen. Diese Verjährungsfrist beginnt erst, wenn die betroffenen Verbraucher:innen erfahren, dass die Reservierungsgebühr rechtswidrig war. Die Umfrage des vzbv zu Reservierungsgebühren ist beendet.
Junges Paar besichtigt mit Makler eine Wohnung.

 

Wer eine Wohnung oder eine Immobilie sucht, kann für die Suche einen Makler beauftragen. Gut zu wissen: Makler dürfen keine Reservierungsgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbaren (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. April 2023 - I ZR 113/22). In dem vom BGH beurteilten Fall schlossen die Parteien einen Makler- und Reservierungsvertrag, mit dem sich der Makler verpflichtete, das Grundstück gegen Zahlung einer Reservierungsgebühr bis zu einem festgelegten Datum exklusiv für die Kläger vorzuhalten. Die Kläger nahmen vom Kauf Abstand und verlangten von der Beklagten die Rückzahlung der Reservierungsgebühr. Der BGH gab ihnen Recht.

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Haben Sie eine "Reservierungsgebühr" an einen Makler gezahlt?

Wenn Sie eine „Reservierungsgebühr“ an ein Maklerunternehmen gezahlt haben, können Sie einen Anspruch auf Rückzahlung haben. Machen Sie Ihren Anspruch mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale geltend.

Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes können sich die Makler in aller Regel nicht auf die Verjährung von drei Jahren berufen. Diese Verjährungsfrist beginnt erst, wenn die betroffenen Verbraucher:innen erfahren, dass die Reservierungsgebühr rechtswidrig war.

 

Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv nach Ampel-Aus: Vieles ist offen geblieben

Die Ampel-Regierung wollte mehr Fortschritt wagen und sich für Verbraucher:innen stark machen. Die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Ende der Regierungszeit ist durchwachsen.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Verbraucherzentrale NRW plant Sammelklage gegen Amazon

Millionen Kunden von Amazon mit einer Amazon Prime-Mitgliedschaft haben zum 15. September 2022 eine Preiserhöhung erhalten. Diese ist aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW rechtswidrig und mit einer geplanten Sammelklage will die Verbraucherzentrale NRW die zu Unrecht gezahlten Beträge für Verbraucher:innen zurückholen. Amazon soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.