Vereinbarung Landesregierung NRW 2021-2025

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Moderner Verbraucherschutz für die Menschen in NRW - Gestärkt in die Zukunft
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Vereinbarung der nordrhein-westfälischen Landesregierung und der Verbraucherzentrale NRW e.V. über die Zusammenarbeit in der Jahren 2021-2025.

Moderner Verbraucherschutz für die Menschen in NRW - Gestärkt in die Zukunft

Damit Nordrhein-Westfalen auch zukünftig "Verbraucherschutzland Nummer eins" bleibt, legt diese Vereinbarung die Grundlage, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern Nordrhein-Westfalens auch weiterhin in bewährter Weise den einfachen Zugang zu unabhängiger Beratung und qualitätsgesicherten Informationen sowie die Durchsetzung und Stärkung ihrer Rechte zu ermöglichen. Gleichzeitig verabreden Landesregierung und Verbraucherzentrale, die Verbraucherarbeit zukunftsfest aufzustellen.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.