Sprachförderkonzepte des Projekts „Get in!“

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Für neu zugewanderte Menschen ist neben dem Spracherwerb auch die Alltagsbewältigung in Deutschland von zentraler Bedeutung. Mit dem neuen Sprachförderkonzept bietet die Verbraucherzentrale NRW die Möglichkeit beides miteinander zu verbinden.
Menschen beim Sprachkurs
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Für Deutschlernende ist es motivierend die neue Sprache anhand von lebensnahen Informationen und konkreten Alltagssituationen kennenzulernen. Verbraucherrechtliche Basisinformationen unterstützen die Alltagsbewältigung neuer Verbraucher:innen in Deutschland. Hierzu bietet die Verbraucherzentrale NRW Sprachförderkonzepte mit verbraucherrechtlichem Inhalt an. Sie erhalten kostenlose Arbeits- und Lehrerbegleithefte, die die Einbettung von verbraucherrechtlichen Themen in den Sprachförderunterricht von Berufskollegs und in Integrations- sowie Orientierungskurse erleichtern.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.