Selbstlernangebote zum Thema Vertrag (Test Content Blocker)

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Hier finden Sie spannende Selbstlernangebote rund um das Thema Vertrag.
Hände einer Schülerin tippen auf einem Laptop, daneben steht eine Tasse Tee.
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Diese digitale Selbstlernmaterial vermittelt Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufen 8 Kenntnisse zum allgemeinen Vertragsrecht mit dem Schwerpunkt Kaufvertrag. Sie erfahren, dass im täglichen Leben verschiedene Vertragsarten eine Rolle spielen, wie diese zustande kommen können und welche Bedeutung die Geschäftsfähigkeit hat.

Technische Voraussetzungen:

  1. Eine Internetverbindung, z.B. über das WLAN der Schule
  2. Internetfähige PCs, Schultablets oder private Endgeräte (BYOD) zur Nutzung durch die Schüler/-innen

Selbstlernangebot zum Vertragsrecht: Was ist ein Vertrag?

Das Selbstlernangebot ist noch deaktiviert, damit keine unerwünschte Datenübertragung zu h5p.org stattfindet. Mit dem Klicken auf dieses Selbstlernangebot können Daten an H5P übermittelt werden, zu deren Art, Umfang und Verwendungszweck wir keine Auskünfte geben können.

Aussagen zu Verträgen - Welches Zitat stimmt?

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Zwischen den Selbstlernangeboten kann Text  stehen, der die nächste Übung erklärt oder die vorherige Übung abmoderiert.

Memory-Spiel zu verschiedenen Vertragsarten

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Selbstlernangebot zum Vertragsrecht: Wie kommen Verträge zustande?

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Plakat zum Thema Vertragsabschluss

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BMUV-Logo

Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten. Die Verbraucherzentrale NRW ist rechtlich gegen Meta aktiv geworden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.