Das Wichtigste in Kürze
- Rücknahme nur mit Originalverpackung - so sah es Apple für den Widerruf beim Online-Shopping vor.
- Dagegen und gegen weitere kundenfeindliche Bedingungen ist die Verbraucherzentrale NRW vorgegangen und hat die Apple Distribution International abgemahnt.
- Die hat ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bereits überarbeitet.
Wer im Internet etwas bestellt, hat das Recht es zu testen. Dazu gehört etwa bei einem iPhone das Aktivieren von Sicherheitsfeatures (z.B. Diebstahlschutz). Kann der Nutzer sie nicht deaktivieren, sollte eine Rückgabe des Geräts beim Online-Store von Apple ausgeschlossen sein. Wer eine Apple Watch der "Edition Kollektion" zurückgeben wollte, musste sie erst zur Prüfung in eine Außenstelle geben. Und generell durfte nur Ware mit Originalquittung und in Originalverpackung zurückgeschickt werden. Apples Bedingungen konnten so verstanden werden, dass das Recht auf Widerruf ausgeschlossen ist, wenn die Originalverpackung bereits im Abfall steckte.
Diese kundenfeindlichen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben wir erfolgreich abgemahnt. Denn Bestimmungen wie diese schränken die gesetzlichen Rechte der Kunden beim Widerruf eines Onlinekaufs ein.
Verbraucher dürfen Ware gründlich prüfen
Mit dem Recht zum Widerruf soll Verbrauchern grundsätzlich die Möglichkeit geboten werden, das Gekaufte zu prüfen und sich bei Nichtgefallen vom Vertrag zu lösen. Ein solches Widerrufsrecht hängt von einem fristgerechten Widerruf ab regelmäßig 14 Tage nach Erhalt der Ware und darf darüber hinaus an keine weiteren als die gesetzlichen Bedingungen geknüpft oder eingeschränkt werden.
Auch darf die Ausübung des Widerrufsrechts nicht vom Deaktivieren der Sicherheitsfeatures abhängig gemacht werden oder davon, dass die Ware erst durch eine Prüfstelle geht. Etwas anderes ist, dass Verbraucher unter Umständen Wertersatz leisten müssen, wenn sie ein beschädigtes Produkt zurückgeben.
Einschränkungen bei der Gewährleistung
Darüber hinaus schränkten Apples Bedingungen die gesetzlichen Rechte der Kunden beim Erwerb von mangelhaften Produkten ein: Verbraucher mussten hiernach davon ausgehen, sie können einen Fehler nur beanstanden, wenn sie sich "so bald wie möglich" bei Apple meldeten, wozu sie nach dem Gesetz nicht verpflichtet sind.
Nachdem wir diese kundenfeindlichen Bedingungen abgemahnt haben, will das Unternehmen fortan auf sie verzichten. Hierzu hat Apple sich mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet und seine AGB bereits entsprechend überarbeitet.
Ebenso weist Apple nun in seinem Onlineangebot deutlicher auf das gesetzliche Widerrufsrecht hin und hat das Impressum überarbeitet. Auch diese Punkte hatten wir abgemahnt.